Guten Tag werte Damen und Herren,
ich habe heute den Auftrag bekommen, einen Umnutzungsantrag für eine Kindertagesstätte zu erstellen. Diese soll in einen Teilbereich einer bereits vorhandenen Schule einziehen, der Rest des Schulgebäudes bleibt von der Umnutzung unbetroffen. Das Bauvorhaben befindet sich in Niedersachsen.
Nach §2 Abs. 4 NBauO handelt es sich bei dem Gebäude ja um einen Sonderbau. Bei der Gebäudeklasse bin ich mir nicht sicher. Handelt es sich aufgrund der Tatsache, dass das Gebäude ein Sonderbau ist, automatisch um GK 5? Oder muss ich bei der Ermittlung der Gebäudeklasse "klassisch" vorgehen, und zur Ermittlung der GK die Gebäudehöhe und Fläche der Nutzungseinheiten betrachten?
Außerdem weiß ich nicht genau, woher ich die Anforderungen für den Brandschutz entnehme. Mein Vorgehen wäre die Durchsicht der MSchulbauR, in der ich die Anforderungen an die Brandschutzqualität der Bauteile und alle weiteren brandschutztechnisch relevanten Anforderungen finde. Oder gibt es für Kindertagesstätten spezifische Anforderungen, die ich einer anderen Quelle entnehmen muss?
Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Pascal S
P.S.
Die Kita wird als Nutzungseinheit unabhängig vom restlichen Schulgebäude betrieben, d.h. sämtliche für den Betrieb der Tagesstätte notwendigen Räume und Einrichtungen sind in dem umzunutzenden Bereich untergebracht.
ich habe heute den Auftrag bekommen, einen Umnutzungsantrag für eine Kindertagesstätte zu erstellen. Diese soll in einen Teilbereich einer bereits vorhandenen Schule einziehen, der Rest des Schulgebäudes bleibt von der Umnutzung unbetroffen. Das Bauvorhaben befindet sich in Niedersachsen.
Nach §2 Abs. 4 NBauO handelt es sich bei dem Gebäude ja um einen Sonderbau. Bei der Gebäudeklasse bin ich mir nicht sicher. Handelt es sich aufgrund der Tatsache, dass das Gebäude ein Sonderbau ist, automatisch um GK 5? Oder muss ich bei der Ermittlung der Gebäudeklasse "klassisch" vorgehen, und zur Ermittlung der GK die Gebäudehöhe und Fläche der Nutzungseinheiten betrachten?
Außerdem weiß ich nicht genau, woher ich die Anforderungen für den Brandschutz entnehme. Mein Vorgehen wäre die Durchsicht der MSchulbauR, in der ich die Anforderungen an die Brandschutzqualität der Bauteile und alle weiteren brandschutztechnisch relevanten Anforderungen finde. Oder gibt es für Kindertagesstätten spezifische Anforderungen, die ich einer anderen Quelle entnehmen muss?
Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Pascal S
P.S.
Die Kita wird als Nutzungseinheit unabhängig vom restlichen Schulgebäude betrieben, d.h. sämtliche für den Betrieb der Tagesstätte notwendigen Räume und Einrichtungen sind in dem umzunutzenden Bereich untergebracht.
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