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| Kleingaragen mit Lagerraum im Keller nach GaStellV Bayern |
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Geschrieben von: FranzS - 22.05.2019, 04:07 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Keine Antworten
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Hallo zusammen,
wie ist eine unterkellerte Doppelgarage für ein Einfamilienhaus (geschlossene Kleingarage, ca. 36m²), welche im Keller einen Lagerraum (ebenfalls ca. 36m²) hat, zu sehen? Der Kellerraum hat keine Verbindung mit der Garage, sondern wird über eine Außentreppe separat erschlossen.
Stellt der Kellerraum einen "Abstellraum mit mehr als 20m²" dar? Dann müssten die tragenden Bauteile der Garage nach §9 (3) GarStellV feuerhemmend oder aus nichtbrennbaren Baustoffen erstellt werden.
Die Garage wird außerdem in einem Abstand von weniger als 2,5m an die Grundstücksgrenze gebaut, ohne dass ein Abstand zu Nachbargebäuden von mind. 5,0m gewährleistet werden kann. Da nach §1 (8) Bauteile von Garagen nach den Anforderungen der Gebäudeklasse 5 BayBO erstellt werden müssen, wenn nicht in der GaStellV anders geregelt, wäre an dieser Grenze eine feuerbeständige, mechanisch beanspruchbare Brandwand erforderlich, welche 30cm über das Dach hinausragt. Dies kommt mir für den geschilderten Fall sehr übertrieben vor.
Kann man den Kellerraum auch noch anders behandeln, z.B. weil er nicht im selben Geschoss wie die Garage liegt, oder weil er keine direkte Verbindung mit der Garage hat?
Vielen Dank schon mal für die Antwort!
Herzliche Grüße,
Franz
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| Eiserne Notleitern an Bauten |
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Geschrieben von: Susan Taubenberger - 17.05.2019, 08:11 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (3)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
für ein Gebäude im Bestand sollten "Ersatzfluchtwege nach dem von der Branddirektion München zusammengestellten Merkblatt vom 01.11.1963 über eiserne Notleitern an Bauten (als Ersatzfluchtweg) ausgebildet" werden. Haben sie einen Tipp für mich, wo ich dieses Merkblatt finde oder liegt dieses ggf. jemandem vor? Die Branddirektion verfügt scheinbar nicht mehr darüber.
Vielen Dank vorweg an Sie für Rückmeldungen sagt Susan Taubenberger
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| CO2 Löschanlage |
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Geschrieben von: Mucks - 09.05.2019, 07:29 PM - Forum: Allgemeines
- Antworten (5)
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Ich hab auf der Seite einer Firma gelesen, das diese in einem Lager eine CO2 Löschanlage haben. Wie verhält es sich den mit den Mitarbeitern, die sich in dem Lager befinden? In dem Lager befindet sich dann ja kein Sauerstoff mehr. Freue mich über Aufklärung
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| Garagenwand auf Grenze - Holzverschalung |
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Geschrieben von: Dr.Eckert - 07.05.2019, 01:19 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Hallo zusammen!
Ich plane derzeit die Garage meines Einfamilienhauses in Bayern.
Die Außenwand der Garage sitzt direkt auf der Grenze zum Nachbarn und ist gem. Bauordnung bzw. GaStellV (als Kleingarage) mit feuerhemmender Gebäudeabschlusswand auszuführen.
Da die Garage direkt an die Nachbargarage grenzt, könnte ich diese Grenzwand mit Ziegeln mauern, brandschutztechnisch dann nicht so das Problem.
Die restlichen Wände der Garage hätte ich jedoch mit Rhombusleistenverschalung versehen, wenn möglich sogar das ganze Tragwerk in Holzbauweise erstellt...
Trifft nun die senkrecht zur Grenze verlaufende Wand der Garage auf die Grenzwand, habe ich da etwas Probleme mit der baulichen Durchbildung.
Muss ich in den restlichen Garagenwänden nun auch feuerhemmend bleiben?
Ist eine Holzverschalung überhaupt machbar, wenn die Garage auf der Grenze sitzt?
Müssen die Wände, welche an die Grenzwand anschließen, über einen bestimmten Bereich noch Brandschutzanforderungen erfüllen?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe!
Schönen Gruß,
Julian
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| Lüftung im Dachgeschoss (GK3) |
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Geschrieben von: Hans - 23.04.2019, 03:00 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Hallo,
ich bin neu im Forum und habe mich schon etwas umgesehen, konnte aber zu meinem aktuellen Problem noch keine Antwort finden.
Ich Plane derzeit einen Ausbau des Dachgeschosses. Derzeit handelt es sich um GK2, möchte mir aber die Option einer späteren Nutzungsänderung auf GK3 offenhalten. Aber auch bei GK2 wird meines Wissens eine F30 Decke im Dachgeschoss gefordert (Bayern).
Da der Dachraum entsprechend groß ausfällt, soll auch im Spitzboden ein Aufenthaltsraum entstehen, welcher zur Wohneinheit im Dachgeschoss zählt (Gesamtes Dachgeschoss mit Spitzboden soll eine einzelne Wohneinheit mit <200m² ergeben).
Der Spitzboden wird mit einer offenen Treppe innerhalb der Wohneinheit erschlossen.
Es soll auch eine Teilzentrale Wohnraumlüftung installiert werden, welche die einzelnen Räume dieser Wohneinheit versorgt (und nur diese WE). Das Lüftungsgerät ist im Spitzboden geplant und die Verrohrung sollte auch im Spitzboden stattfinden. Die Lüftungsauslässe der Räume im Dachgeschoss sollten idealerweise in die F30 Decke integriert werden und über eine direkte Deckendurchdringung an die Verrohrung im Spitzboden angeschlossen werden. Meine Frage stellt sich nun nach der Durchdringung im Deckenbereich des Dachstuhls mit den Lüftungsleitungen: Da die Decke (ich denke zum Schutz des Dachstuhls) in F30 ausgeführt werden muss, würde mich interessieren, wie ich die Lüftungsverrohrung durch die Decke umsetzen kann. Ist dies ohne weiteres Zulässig, oder sind hier besondere Vorkehrungen zu treffen, oder wirtschaftlich absolut unsinnig?
Für eine Hilfestellung oder Angabe der relevanten Stellen in den Normen/Vorschriften wäre ich sehr dankbar.
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| 2. Rettungsweg über "fremde" Dächer |
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Geschrieben von: lassemania - 21.03.2019, 10:02 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (5)
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Hallo Experten,
wir wollen 3 Dachböden zu Wohnungen ausbauen. Die Dachböden befindet sich auf 3 zusammen stehenden Mehrfamilienhäusern.
Jedes Mehrfamilienhaus hat ein eigenes Treppenhaus.
Die Traufenhöhe ist zu hoch, um anzuleitern. Ein Leiterwagen kann nur an einer Kopfseite an das Gebäude heranfahren.
Da uns NUR die 3 Dachböden und nicht die 3 Häuser bzw. die Wohnungen darunter gehören, können wir keine Leitern oder Podeste an der Fassade anbringen.
Aus diesem Grund möchten wir den 2. Rettungsweg in Form eines Laufstegs über das gesamte Schrägdach zur Kopfseite führen (ca. 45m).
Dies hat auch zur Folge, dass der 2. Rettungsweg über "fremde" Wohnungen verläuft, sobald diese verkauft wären.
Seht ihr Einwände? Habt ihr Bedenken?
Vielen Dank für eure Tipps!
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| 2. Rettungsweg über Gaube in Mehrfamilienhaus |
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Geschrieben von: coral08 - 13.03.2019, 10:01 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (3)
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Guten Abend,
leider habe ich im Netz keine Antwort auf mein Problem gefunden.
Es wurde im Dachgeschoss über eine Gaube in einer Dachgeschosswohnung ein 2. Rettungsweg erstellt.
Das Fenster hierfür erfüllt die Mindestanforderungen von 90 x 1,20. Die Fensterbrüstung befindet sich in einer Höhe von ca 25 cm.
Der Austritt vor dem Fenster befindet sich jedoch in einer Höhe von ca. 50 cm, so dass er ca.25 cm oberhalb des Fensterrahmens verläuft.
Das Ganze sieht nicht nur wenig erbaulich aus, der Ausstieg selbst ist auch nicht ganz einfach zu bewerkstelligen.
Zunächst muss man sich in gebückter Haltung in den Fensterrahmen stellen (das ist ohne festes Schuhwerk nicht ganz angenehm)
Da der Fensterrahmen nicht viel Standfläche hergibt, muss man sich hierbei am seitlichen Fensterrahmen festhalten.
In dieser gebückten Haltung muss man nun einen Fuß um ca. 25 cm anheben (was nicht ganz einfach ist) und gleichzeitig einen Ausfallschritt nach vorne machen, damit man den Austritt mit dem Fuß erreicht. Anschließend kann man eine Hand vom Fensterrahmen nehmen und mit ausgestrecktem Arm den mittleren Geländerstab ergreifen um sich dann am Geländer hoch zu ziehen.
Meiner Meinung nach ist dieses Konstrukt so nicht akzeptabel und ich würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort auf folgende Fragen hat:
Das Fenster hat die Mindesthöhe von 120 cm. Wenn nun vor diesem Fenster ca. 25 cm oberhalb des Fensterrahmens der Austritt liegt, kann das dahingehend interpretiert werden, dass die "Mindestmaße für die Fensteröffnung" nicht mehr erreicht werden?
Darf der Austritt beim 2. Rettungsweg oberhalb des Fensterrahmens liegen, sodass man quasi eine 25 cm hohe Stufe nach oben überwinden muss, oder kann das als unerlaubte Stufe oder unerlaubtes Hindernis interpretiert werden?
Ich kenne bislang nur Ausführungen, bei denen der Austritt unterhalb oder auf Höhe des Fensterrahmens liegt. Entspricht ein derartiges Konstrukt den Anforderungen an eine brauchbare Nutzung und den Regeln der Technik?
Vielen Dank und einen schönen Abend.
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| Neue Bestuhlungspläne |
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Geschrieben von: angerofjames - 13.03.2019, 02:19 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
in meiner Firma bekommen wir im Sommer neue Tische und Stühle.
Ich bin für die Anträge bei den Behörden zuständig.
Das Prüfbüro für Brandschutz benötigt eine Beschreibung des Vorhabens oder eine Art "Mini-Brandschutzkonzept"
Gibt es hier irgendwelche Vorlagen, Muster oder Bedingungen die die Beschreibung haben muss?
Ich freu mich auf Antworten.
Viele Grüße
Tobias
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| Zweiter Rettungsweg UG Einfamilienhaus |
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Geschrieben von: Baufrage_11 - 04.02.2019, 03:44 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
es geht um den Neubau einer Doppelhaushälfte. Im UG (Gartengeschoss) sind Aufenthaltsräume geplant. Erster Rettungsweg ist über das Treppennhaus ins EG und dort auf die Zufahrtsstrasse.
Meiner Meinung nach wäre der zweite Rettungsweg durch die Terrassentür im UG in den Garten. Dieser ist von einer Parallelstraße der Zufahrststraße aber nicht von der Zufahrsttraße zugänglich.
Nun ist eine Diskussion entstanden on dies zulässig sei. Stattdessen, so die Forderung, muss ein zweiter Rettungsweg ebenfalls zur Zufahrtstraße also der Vorderseite de Gebäudes führen. Das wäre zB über einen Lichtschacht aus dem UG auf die Zufahrtstrasse denkbar.
Kann das sinnvol sein?
Vielen Dank für Einschätzungen.
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