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| F90 Brandschutzfenster im Neubau....wie wird gelüftet??? |
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Geschrieben von: Chrissi - 27.08.2019, 10:17 AM - Forum: Allgemeines
- Antworten (3)
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Hallo,
ich bin neu hier, weil ich nicht mehr weiter weiß. ich hoffe, jemand vom Fach kann mir helfen!
Wir beabsichtigen nächstes Jahr in einen Neubau, Mehrfamilienhaus zu ziehen, die Wohnung haben wir nur als Musterwohnung zu Gesicht bekommen. Jetzt hat us die Maklerin darauf aufmerksam gemacht, dass die Wohnung 5 F90 Brandschutzfenster hat, davon sind 2 Räume ausschließlich mit diesen Fenstern versehen. Im Mustermietvertrag wird ebenfalls darauf hingewiesen.
Dort steht: "Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass seine Wohnung mit selbstschließenden F-90 Brandschutz-Fenstern ausgestattet ist, die sich nur mit einem speziellen Griff öffnen lassen und durch andauerndes Festhalten offen zu halten sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Fenster geschlossen zu halten sind und ein Offenhalten durch das Schieben von Gegenständen o. ä. zwischen die Fenster aus brandschutztechnischen Gründen untersagt ist. Das Öffnen ist nur zu Reinigungszwecken gestattet. Für jede Zuwiderhandlung haftet der Mieter".
Jetzt meine Frage an das Forum: Wie werden diese Räume gelüftet, es sollen die Kinderzimmer sein. Über eine Lüftungsanlage ist mir nichts bekannt und die Maklerin wußte es auch nicht bisher. Der Neubau soll sehr hochwertig ausgestattet sein, aber wenn die Fenster sich nicht öffnen lassen zum Lüften, ist das für die Wohnung meines Erachtens ein Ausschlußkriterium.....oder wie seht ihr das???
Vielen Dank für eure Antworten.
Chrissi
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| Bestandsschutz einer Versammlungsstätte? |
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Geschrieben von: PTS - 23.08.2019, 04:43 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (3)
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Hallo Zusammen ,
bin gerade in einem Projekt als TGA Fachplaner eingebunden in dem es um Sanierung uns statischen Ertüchtigung , einer Energetischen Sanierung sprich Einbau einer neuen Heizungsanlage und Erneuerung der kompletten Elektrotechnischen Anlage einer Versammlungsstätte (für bis zu 1300 personen mit Bühne) Baujahr 1970 und Teilsanierung ca 1990 handelt.
Desweiteren soll der WC Kern neu gestaltet werden.
In dem momentan vorliegenden und zu Genehmigung eingereichten Brandschutzkonzept wird nur auf die statische Sanierung eingegangen. Für den Rest gibt es kein Brandschutzkonzept. Auf die Haustechnischen Anlagen wird gar nicht eingegangen, ausser dass die Luftheizung (welche der Kaminkherer sowieso demnächst gespert hätte) nun in eine Pelletsanlage mit Heizkörper umgebaut werden soll.
Wie schaut es sieht es hier mit Bestandschutz aus? Bzw nach was muss ich mich richten Brandschutz 1970? Brandschutz 1990? oder Brandschutz 2019
Der Brandschutzplaner sagt er macht den Brandschutznachweiß nur für die Statische Ertüchtigung der Rest interessiert ihn nicht!!
Ich steh jetzt voll amSchlauch!
Wie würdet Ihr die Sache angehen
mfg
smst
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| Nutzungseinheiten in Studentenwohnheimen |
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Geschrieben von: Frank Fleischhauer - 20.08.2019, 09:55 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (5)
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Sehr geehrte Kollegen,
während in Beherbergungsstätten gem. MBeVO die Beherbergungszimmer als einzelne "Nutzungseinheiten" brandschutztechnisch zu trennen sind, würde ich in Studentenwohnheimen mit 6 bis 8 "Bewohnerzimmern" / Geschoss das ganze als eine zusammenhängende Nutzungseinheit betrachten und damit z. B. auf einen notw. Flur sowie eine Anleiterstelle/Zimmer verzichten wollen. Aus meiner Sicht ist das, auch unter Berücksichtigung z. B. der zentralen Gemeinschaftsküche, mit einer großen WG, wie es sie zumindest früher in den großen Altbauwohnungen gab, zu vergleichen. Und ist das dann trotzdem ein Sonderbau nach §2 (4) Nr. 11 MBO (Wohnheim)? Denn nur am Mietvertrag (Haupt- und Untermieter oder Einzelmieter) kann es ja sicherlich nicht hängen.
Für Einschätzungen aus dem geschätzten Kollegenkreis wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
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| Waschküche im Dachgeschoss |
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Geschrieben von: zaap - 30.07.2019, 11:14 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Hallo :-)
in unserem Mietshaus wohnen 5 Parteien. Im Dachgeschoss gegenüber der Dachgeschosswohnung der fünften Wohnung ist die sechste "Wohnung" direkt unter dem Dachstuhl als Trockenraum und Waschküche ausgebaut. Dort stehen 8 Elektrogeräte (Waschmaschinen und 4 Trockner).
Ist es Zulässig, dass
1. dieser Brandabschnitt zum Treppenhaus nur durch eine Standard-Wohnungstüre aus Holz verschlossen wird?
2. dort seitens des Eigentümers keine Rauchmelder verbaut wurde und
3. die Wohnung gegenüber trotz fehlender vorsorgender Brandschutzmaßnahmen vermietet wurde?
Wenn da oben z.B. nachts ein Brand ausbricht bekommt das niemand mit und die dort wohnende Partei kommt aufgrund der fehlenden Brandschutztüre evtl. gar nicht mehr durch das Treppenhaus nach unten, Hinzu kommt, dass es sich nicht um ein freistehendes Haus handelt. Das Objekt schließt sowohl rechts als auch links direkt an andere Wohnhäuser an und befindet sich im Zentrum einer historischen Altstadt. Es handelt sich aber nicht um ein denkmal geschütztes Gebäude.
Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!
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| Aufschlagrichtung von Notausgangstüren: Was ist Ihre Meinung? |
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Geschrieben von: Redaktion FeuerTrutz - 23.07.2019, 01:51 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Keine Antworten
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Die potenzielle Gefahr einer nach außen aufgehenden Fluchttüre ist i.d.R. größer als der Nutzen.
Wir haben eine Umnutzung für eine Ladenfläche beantragt.
Das Bauamt (BW) ist der Meinung, dass die nach Innen aufgehenden Türen (Ladeneingang als 1. Fluchtweg und Nebeneingang 2 Fluchtweg) bei der Fläche (180qm) und Personenanzahl genügen.
Die Gewerbeaufsicht möchte aber nun (Monate später...) dass beide Türen nach außen öffnen.
Gerade bei Innenstadt-Ladenflächen ist die Gefahr sehr groß Fussgänger durch schnell geöffnete Türen (ggf. täglich) zu verletzen oder gar auf die Fahrbahn (bei B-Lagen) abzudrängen.
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| Gebäudehöhe nach bayrischer LBO |
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Geschrieben von: bill - 10.07.2019, 09:23 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (6)
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Hallo,ich habe eine frage zu der gebäudeklasse(bayern)
von wo aus wird denn genau gemessen,von der ersten nutzungseinheit bis zur höchsten?in meinem haus führt eine Rampe(aus stein),1,40 m breit und 2 m lang zu einer Fläche ,auch 1,40m breit und 2m lang .diese fläche oder plattform wie ich sie nenne hat davor noch zusätzlich 2 treppenstufen,
wenn man nun die treppe oder rampe hochgegangen ist ,kommt die 1 nutzungseinheit.
der "aufgang"befindet sich exakt an der ecke des hauses.
der gaubenbauer hat damals 7.20m als angabe der klasse für das amt angegeben vom boden aus gemessen zum höchstliegenden geschoss(ich habe den speicher ausgebaut)
darf ich zur berechnung der gebäudeklasse den vorsprung/plattform mitrechnen?
desweiteren komme ich mit elektronischen gerät unter 7 m,was mir das bauordnungsamt nicht abnimmt.einen keller gibt es im haus nicht,
könnt ihr mir da helfen?bill
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| UL 300 - VDS und DIN EN16282 Teil 7 |
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Geschrieben von: Olli F. - 19.06.2019, 09:08 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (2)
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Liebes Forum,
ich beschäftige mich beruflich mit Feuerlöschanlagen mit dem UL-300 Standard. Ein Kollege hat mich eben darüber informiert, dass der UL-300 Standard in Deutschland gar nicht verwendet werden darf, weil es sich dabei um einen amerikanischen Standard handelt und keinen deustchen. Er meint, das einzige was gemacht werden darf, ist das die Anlagen gemäß VDS aufgebaut werden.
Ich habe jetzt versucht, mich in das Thema reinzulesen, aber es ist ja ziemlich komplex. Kann mir hier veilleicht jemmand auf die Sprünge helfen? Ich habe mich auch schon mit der DIN EN16282 Teil 7 beschäftigt, aber auch das ist etwas viel, um es schnell zu erfassen.
Ich bedanke mich schon mal1
Liebe Grüße
Olli
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| Feuerlöschanlage UL-300 und DIN EN16282 Teil 7 |
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Geschrieben von: Olli F. - 19.06.2019, 09:07 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (1)
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Liebes Forum,
ich beschäftige mich beruflich mit Feuerlöschanlagen mit dem UL-300 Standard. Ein Kollege hat mich eben darüber informiert, dass der UL-300 Standard in Deutschland gar nicht verwendet werden darf, weil es sich dabei um einen amerikanischen Standard handelt und keinen deustchen. Er meint, das einzige was gemacht werden darf, ist das die Anlagen gemäß VDS aufgebaut werden.
Ich habe jetzt versucht, mich in das Thema reinzulesen, aber es ist ja ziemlich komplex. Kann mir hier veilleicht jemmand auf die Sprünge helfen? Ich habe mich auch schon mit der DIN EN16282 Teil 7 beschäftigt, aber auch das ist etwas viel, um es schnell zu erfassen.
Ich bedanke mich schon mal1
Liebe Grüße
Olli
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