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| Länge 2. Rettungsweg bei Sonderbauten |
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Geschrieben von: mindmap - 21.12.2019, 05:17 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (4)
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
wenn ich die MBO richtig verstanden habe, bezieht sich die maximale Länge des ersten Rettungsweges auf 35 m. D.h. der zweite Rettungsweg kann länger sein.
Wie verhält es sich denn bei Sonderbauten (MVStättVO, MVKVO, MHHR, etc.) gilt dort, bei unterschiedlichen Längen des ersten Rettungsweges, die selbe Regel für den zweiten Rettungsweg? Oder gibt es Sonderbauvorschriften die eine maximale Länge für beide Rettungswege vorsehen?
Vielen Dank und schöne Grüße
Florian
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| Vorschriften für den Einbau einer T90 zw. Installationsschach und Fluchtreppenhaus |
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Geschrieben von: Ricochet - 13.12.2019, 05:56 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (2)
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Servus zusammen,
ich hoffe ich bin hier bei euch an der richtigen Adresse, und ihr könnt mir bei meiner Frage helfen.
Wir hatten heute im Betrieb nach abgeschlossener Wartung der Brandschutztüren eine Diskussion über den fachlich richtigen Einbau...genauer gesagt über den kleinen Zwischenraum der zwischen Zarge und Brandschutzwand entsteht. Wie genau darf dieser verfüllt werden, mit was? Bei uns wurde hier augenscheinlich Mörtel verwendet, und scheinbar je nach Augenmaß des Maurers mal mehr oder weniger...scheinbar hats der Maurer nicht ganz so mit dem passgenauen Ausschnitt für die Tür gehabt. Gibts für dieses "anputzen" ein Maximalmaß? Immerhin stellt der Mörtel ja eine Schwachstelle im Gefüge aus T90 Tür und Brandwand dar, oder?
Vielen lieben Dank schonmal für die Hilfe, und beste Grüße!
Nico
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| Gebäudeabschlusswand GK 2 - hochfeuerhemmend - Brandriegel notwendig? |
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Geschrieben von: Dietz - 12.12.2019, 09:21 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Keine Antworten
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Gemäß dem Kapitel über Wärmedämmverbundsystem an Gebäudeanschlusswänden wird im Brandschutzatlas interpretiert, dass sowohl Brandwände als auch Wände, die anstelle einer Brandwand zulässig sind, einen vertikalen Brandriegel (oder eben nichtbrennbar ausgeführt) erhalten müssen - Darstellung 6.1-3 auf Seite 403.
Diese Regelung ergäbe sich aus dem Wortlaut der MBO. Tatsächlich verhält es sich leider nur so, dass die MBO im genauen Wortlaut "als Gebäudeabschlusswände nur Brandwände" deklariert - und keinen Zusatz macht für "Wände, die anstelle von Brandwänden zulässig" sind.
Handelt es sich um eine analoge Anwendung / Interpretation, das auch hochfeuerhemmende und F30-F90- Wände, die anstelle einer Brandwand zulässig sind, eine nichtbrennbare Bekleidung erhalten müssen?
Sorry, wenn das eine äußerst banale Frage ist - aber tatsächlich wird der Sachverhalt von einigen Bauaufsichtsbehörden anders gelesen, d.h. es wäre eben kein Brandriegel auf einer hochfeuerhemmenden Wand, die anstelle einer Brandwand zulässig ist, notwendig.
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| Brandschutzmonitorlösungen für Rettungswege, öffentliche Gebäude etc. |
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Geschrieben von: Norbert L. - 11.12.2019, 11:20 AM - Forum: Bauprodukte
- Antworten (1)
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Liebe Forumleser,
falls jemand auf der Suche nach einer Lösung für brandschutzoptimierte Monitore ist, können wir hier Lösungen anbieten und Unterstützung leisten. Wir entwickeln und fertigen unsere Monitore seit über 20 Jahren, u.a. in den größen 24 - 65 Zoll mit der höchsten Brandschutzzertifizierung A1-S1-d0, komplett in Deutschland. Speziell in Schulen, öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern etc. sind diese für den entsprechend vorgeschriebenen Brandschutz ideal geeignet. Die Monitore sind komplett auf Langzeitverfügbarkeit und Dauerbetrieb ausgelegt, da nur industrielle Bauteile verwendet werden. Im Gegensatz zu Consumer-Monitoren die nur eine kurze Verfügbarkeit haben und auch in der Regel nicht ohne teures Brandschutzgehäuse für den Einsatzzweck verwendet werden dürfen. Unsere Monitore sind komplett bereits ab Werk so geschützt, das Sie diese ohne spezielles Brandschutzgehäuse installieren dürfen.
Für weitere Fragen können Sie sich gerne an mich über dieses Forum oder per Email an leenen @ distec.de
Viele Grüße
Norbert Leenen
Distec GmbH
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| GK 5 NE 260 m² 2 baulichen RW trennen, zu 116 m² und 144 m² |
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Geschrieben von: massivholzmauer - 01.12.2019, 03:40 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Kann eine NE nachträglich getrennt werden? Die baulichen RW sind für eine 260 m² NE. Nach Trennung ist einer der baulichen RW der 1. RW. Der 2. RW über Rettungsgeräte der Feuerwehr. Die neuen Büroräume in einer NE sollen von 2 unterschiedlichen Firmen gemietet werden. Ist es möglich, nachträglich eine TW einzubauen und die NE zu trennen. Wenn ja, welche Anforderungen gibt es an die TW in GK 5 "fb" bzw. reicht eine Wand ohne Anforderungen
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| Zurück zur Platte!? Wie umgehen mit der Vielzahl der Regelwerke für den VB? |
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Geschrieben von: André Gesellchen - 28.11.2019, 12:30 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (1)
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Im FeuerTrutz Magazin 6.2019 (November) stellte Dipl.-Ing. Hanno Werning [URL="https://www.feuertrutz.de/kommentar-zurueck-zur-platte/150/72758/"]in einem Leserbrief[/URL] zur Diskussion, wie mit den vielen und zum Teil komplex anmutenden für den Brandschutz relevanten Vorschriften umzugehen sei. Sehr schön provokant und zugespitzt schlägt er darin vor, sich auf einen "Einheitsbau" nach DDR-Plattenbau-Muster zu besinnen. Dann nämlich käme man mit sehr viel weniger Vorschriften aus. (Den ganzen Leserbrief hier nachlesen: https://www.feuertrutz.de/kommentar-zuru...150/72758/)
Natürlich steht dahinter eigentlich ein anderer Gedanke. Hanno Werning ruft dazu auf, nicht pauschal wegen der Zahl der Vorschriften zu lamentieren, sondern wohlbegründete und konkrete Vorschläge für die Vereinfachung des Regelungswesens im Brandschutz zu unterbreiten.
Wie ist Ihre Meinung? Brauchen wir einen radikalen Vorschriften-Kahlschlag, um die Brandschutzplanung beherrschbar zu halten (oder gar erst wieder zu machen)? Oder ist alles halb so schlimm und Sie haben immer den vollen Durchblick?
Ich bin auf Ihre Meinung gespannt.
Ihr
André Gesellchen, Chefredaktion FeuerTrutz Magazin
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| Fenster mit Einfachverglasung – Brandschutz vs. Klimaschutz |
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Geschrieben von: Martin - 09.11.2019, 08:51 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (4)
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Hallo liebes Forum,
das wäre der Bestand:
Vermietetes kleines Haus (Gebäudeklasse 3, BW) in der Altstadt, Baujahr ca. 1880 mit fünf Fenstern (Einfachverglasung) zur Rückseite.
Dort hinten gegenüber in ca. 3m Entfernung Geschäftsgebäude mit Brandwand und G30 Verglasung (ca. 1,5qm)
Zwischen den Gebäuden kleiner Hofraum zum Durchgang, ohne Brandlasten bzw. brennbare Materialien.
Ich würde nun liebend gerne die alten einfachverglasten Fenster (U-Wert 3,x..?) gegen dreifach-Verglasung austauschen.
Ich vermute aufgrund des Abstandes zum Gebäude gegenüber müssten G30 Fenster verbaut werden?
Da die G30 nicht zu öffnen sind wäre die Nutzung als Wohnraum/Esszimmer, Küche verloren. Eine andere Nutzung kommt hier leider nicht in Frage.
G30 Fenster mit Schließautomatik ist problematisch, da Fenster mit großer Wahrscheinlichkeit dann sehr oft offen sind im Sommer, abgesehen vom Preis, Verlegung der Kabel usw...
Würde ich nun Alu-Fenster mit Dreifachverglasung einbauen wäre der Bestand um das mehrfache verbessert, sowohl thermisch, als auch brandschutzmäßig...aber vermutlich leider nicht zulässig...?
Ich zerbreche mir hier seit Jahren den Kopf, komme aber auf keine gute Lösung.
Sind hier wirklich Brandschutzfenster notwendig, oder reicht es dass das Gebäude gegenüber bereits geschützt ist?
Die Situation ist ja bereits auch jetzt der Fall und würde ggf. auch viele Jahre leider weiter so bestehen.
Herzlichen Dank für die Antworten!
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| Palettenlagerung |
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Geschrieben von: bsb2016 - 01.11.2019, 04:46 PM - Forum: Allgemeines
- Antworten (3)
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Hallo, habe mal eine Frag zur Lagerung von Holzpaletten.
Gibt es Anforderungen, wie viele Paletten man in einem Lagerbereich (Industriegebäude, Produktabfüllung)lagern darf, oder auch Abstände zwischen den Palettenstapeln?
Oder wo kann man da nachsehen
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