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  2. Rettungsweg - Pult & Flachdach
Geschrieben von: ChrKr11 - 01.06.2020, 08:03 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (3)

Hallo,

wir sind etwas verunsichert und hoffen, hier etwas Gewissheit zu bekommen.

Wir haben ein EFH mit ELW in Bayern, das über ein Pultdach verfügt.

Im Speziellen geht es um eine "Kammer" über einem Kinderzimmer.
Dieser Raum ist nur über das Kinderzimmer und durch eine Klappe & daneben noch eine zusätzlich herausnehmbare Platte und eine Leiter erreichbar.
Also in etwa so wie Dachböden, aber wohnlicher/kindgerechter.
Der Raum hat eine Grundfläche von 210 x 148 cm & im Hochpunkt 197 cm.
Er ist Teil des Pultes und zwar des oberen, dh er hat nur eine schräge Decke. Mit qm und Wohnfläche tue ich mich daher schwer.
Er verfügt über KWL, Strom, Licht, Netzwerk, Fenster (ca 80 x 150 cm ohne Steg zwischen Flügeln), keine Heizung.
Das Fenster führt direkt (ca 75 cm "Fallhöhe") aufs angrenzende Flachdach, das keine Absturzsicherungen aussen rum hat.
Das Fenster ist daher auch nicht direkt "anleiterbar".
Zudem sind die Fenstergriffe abschließbar und die Schlüssel nicht am Fenster aufbewahrt, damit da eben kein "Tourismus" aufs Flachdach entsteht.
Wir schätzen die Gefahr, dass einer aufs Flachdach klettert und sich verletzt sehr viel höher ein als dass ein Feuer ausbricht und es dabei in diesem Bereich zu Verletzungen kommt.
Gedacht ist er als Schlafraum (Matratze passt rein) und Rückzugsmöglichkeit. Also schon auch Dauernutzung.
Bei geschlossener Klappe kann auch niemand runterfallen.
Bei offener Klappe bzw herausgenommenem Brett reden wir von einer offenen Fläche von 147 x 53 cm & ca 2,45 Metern Fallhöhe.

Jetzt sind wir total verunsichert bzgl der Stichworte "gefangener Raum", "zweiter Rettungsweg", "Brandschutz", "Absturzsicherung" usw.

Gibt's da irgendwelche Regelungen, die auf unsere Konstellation zutreffen ?
Und sollten/dürfen wir den Raum nicht so nutzen wie angedacht ?
Hätten/Können wir irgendetwas machen (können), um es regelkonform hinzubekommen - insbesondere das Klappen-/Lukenthema ?
Um welche Regeln/Paragraphen/Artikel geht es konkret ?
Spielt auch das Thema Absturzsicherheit-/sicherung rund um die Luke/Klappe eine Rolle ?

Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen !

Gruß

Christian

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  Anbindung eines Aufzugs direkt an die Sicherheitsschleuse einer Mittelgarage
Geschrieben von: StudentBen - 28.05.2020, 01:17 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (1)

Hallo,

ich bin nun nach längerer Recherche im Internet zu keinem klaren Schluss gekommen und hoffe, dass man mich hier aufklären kann.

Das Projekt befindet sich im Bundesland Hessen.
Es geht um den Zugang zu einem Aufzug aus einer geschlossenen Mittelgarage.
Nach der hessischen Garagenverordnung ist eine Sicherheitsschleuse zwischen Garage und Treppenhaus, Aufzug und weiteren Räumen vorgesehen.
zwischen diesen Räumen und der Schleuse müssen rauchdichte selbstschließende Türen sein.
Der Aufzugsschacht ist nichtbrennbar.
Meine Frage ist nun ist es erlaubt das der Aufzug sich direkt in die Sicherheitsschleuse öffnet genügt also die Aufzugstür oder muss dieser noch durch eine rauchdichte Tür von der Schleuse getrennt sein?

vielen Dank
Grüße
Ben

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  Rauchabzug, Kombination von MRA und NRA
Geschrieben von: Arnulf - 19.05.2020, 03:01 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

ein Raum 1.000 < A < 1.600m² soll entraucht werden. Es sind mehrere NRA geplant. Eine Stelle kann jedoch nicht ohne sehr hohe Schächte unter Einhaltung der gleichmäßigen Verteilung der NRA erreicht werden.

Angedacht ist der Einsatz von NRA, jedoch an betreffender Stelle einer einzigen MRA. Die Gesetzgeber formulieren in der MVStaettVO sehr kulant, dass es ausreicht, dass... und nehmen damit die Risiken, dass es im EInzelfall doch nicht genau passt, auf sich.

Es ist grundsätzlich anzunehmen, dass die maschinelle genauso wie die natürliche Entrauchung die entstehenden Rauchgasvolumen ins Freie befördert. EInziger Unterschied ist, dass die MRA grundsätzlich gleich los geht. Bei den NRA bedarf es zur Rauchableitung des thermischen Auftriebes und damit des Brandes im Bereich der NRA.

Um Rauchgasverwirbelungen auszuschließen, soll die MRA nur bei Brand in deren Bereich und bedarfsweise durch die Feuerwehr ausgelöst werden. Was halten sie davon. Gibt es irgendwo Hinweise, dass die Kombi aus MRA und NRA nicht oder nur anders auszuführen ist?
Gruß

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  Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen
Geschrieben von: LoRu - 07.05.2020, 01:34 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (1)

Welche Brandschutz-Vorgaben gibt es zum Thema Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen?
In der Garagenstättenverordnung ist dazu nichts zu finden. Wer kann mit weiterhelfen / wohin kann ich mich wenden?

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  Notwendiger Treppenraum mit Empfangsbereich
Geschrieben von: ibmay - 27.04.2020, 08:28 AM - Forum: Fragen zum Forum, Hilfe, Kritik und Anregungen - Antworten (2)

Hallo liebe Kollegen,

ich benötige eine brandschutztechnische Einschätzung eines an der Außenwand liegenden Treppenraums mit Empfangsbereich der Gebäudeklasse 3.

Der erste bauliche Rettungsweg geht über den notwendigen Treppenraum ins Freie. Der Eingangsbereich, wo der 1. Rettungsweg endet, ist etwas nach innen zurückgesetzt (überdachter Eingangsbereich). An einer angrenzenden Seite (neben dem Eingangsbereich) bildet sich ein Empfang aus. Dieser ist abgeschottet (Wände mit Decke) und weißt eine Türöffnung zum Eingangsbereich auf.

Ich bin mir nun nicht ganz sicher, ob es sich um einen Treppenraum ohne unmittelbaren Ausgang ins Freie handelt- somit muss die Türe vom Empfang besondere Anforderungen (fh+RD+S Abschlüssen) erfüllen. Oder kann angenommen werden, dass es sich bei dem überdachten Eingangsbereich zu einem zugehörigen Teil des notwendigen Treppenraums handelt - somit würde eine vds Türe ausreichen.

Zur besseren Beschreibung beigefügt eine Zeichnung der vorliegenden Situation.

Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar.

Vielen Dank.

A.Mayr




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  Fluchtwegsituation
Geschrieben von: DennisSchwarzhofer - 26.04.2020, 09:07 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (2)

Guten Tag,

ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

In einem Mehrparteienhaus in Bayern (insgesamt 9 Wohnungen) existiert ein Außentreppenhaus aus Stahl (verläuft vom 3. OG bis ins EG) und eine innen liegende Holztreppe, die vom 3. OG ins 2. OG führt.

Einer Wohnung im 3. OG, soll der Großteil des öffentlichen Flurs zugeschlagen werden. In diesem Fall hätten die weiteren drei Wohnungen im 3. OG als 1. Fluchtweg nur den Weg über das innen liegende Holztreppenhaus vom 3. OG zum 2. OG, und von dort nach draußen ins Stahl-Haupttreppenhaus.

Die Wohnungen im 3. OG können also den 1. Fluchtweg nicht direkt vom 3. OG nach draußen nehmen, sondern über den „Umweg“ der innen liegenden Holztreppe, zuerst in das 2. OG, und dann nach draußen.

Mir ist bewusst, dass die Holztreppe umgerüstet werden müsste in eine Treppe aus nicht brennbaren Materialien.

Wäre dieses Szenario möglich, und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

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  Umnutzung Dachgeschoss in Wohnung, Nds
Geschrieben von: ArTun - 22.04.2020, 10:02 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (1)

Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine Frage bezüglich zum Abstand der Balkon (2. RW) von der unteren Ebene (auch Balkon). Nach NBauO darf der Abstand bei Dachflächenfenstern (als 2. RW) im DG von der Traufenkante (Rinne Außenkante) nicht mehr als 1,00 betragen.
Gilt diese Regelung auch in meinem Fall?

Was muss hier beachtet werden...

Hier ein paar Eckdaten:
GK 5

Danke für eure Antworten.
Viele Grüße aus Nds
Enver

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  Veringerung des Brandrisikos in Schrank aus Holz
Geschrieben von: lucas - 15.04.2020, 11:23 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Keine Antworten

Guten Tag,
mein Name ist Lucas. Ich habe mich bis vor wenigen Tagen noch nie mit dem Thema Brandschutz beschäftigt. Im Moment setze ich mich jedoch damit auseinander, weil ich einen Schrank für meinen 3d-Drucker baue.
Es ist aus verschiedenen Gründen vorteilhaft einen 3d-Drucker in einem geschlossenen Schrank zu betreiben. Das Problem dabei ist, dass Teile des Drucker sehr heiß werden. Bei einem defekt oder einer Verkettung von unglücklichen Umständen, die ich mir im Moment nicht ausmalen kann, könnte es somit theoertisch passieren, dass ein sehr heißes Teil über lange Zeit direkt mit dem Schrank in Kontakt kommt. Wir sprechen hier von einer kleinen Düse, die bis zu 400°C heiß werden kann. Man kann sich das so ähnlich wie einen Lötkolben vorstellen. Der Schrank, den ich gebaut habe, ist aus Holz. Ich möchte jetzt die Brandgefahr maximal reduzieren. Die Frage ist also: Wie kann man die Entzündung von Holz verhindern, wenn ein heißer Lötkolben darauf gehalten wird.
Ich habe mir dazu folgendes überlegt: Was wäre wenn man den Boden des Schranks zu einer Art riesigen Kühlrippe macht. Ich würde in die vier Ecken des Schrankbodens jeweil eine Kühlrippe stellen. Darüber lege ich ein großes Aluminiumblech. Dieses Blech bildet quasi den Schrankboden, der einige zentimeter über dem Holzboden schwebt. Dadurch ist der 3d-Drucker vom Holzkörper entkoppelt. Wenn jetzt ein Lötkolben auf den Aluminiumboden fällt, dann wird die Wörme vom Kolben zunächst über das Aluminiumblech auf eine große Flache verteilt und ist nur über die Ecken mit dem Holzboden verbunden. Die Auflageflechen der Kühlrippen sollten dann sehr viel kälter sein, als der Lötkolben, wodurch die Gefahr einer Entzündung deutlich reduziert.

Gibt es hier im Forum Fachleute, die sich informativ und fundiert zu dieser Idee äußern können? Ich würde mich über zielführende Kommentare freuen.

Viele Grüße
Lucas

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  Anforderungen an den 2. Rettungsweg (Entfernung der zweiten notwendigen Treppe)
Geschrieben von: StudentAr - 15.04.2020, 04:46 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Keine Antworten

Guten Tag, ich studiere Architektur und plane ein Bürogebäude welches unterhalb der Hochhausgrenze liegt.

Meine Frage bezieht sich auf den Zweiten Rettungsweg wenn dieser über eine weitere notwendige Treppe geht. Wie weit darf dieser notwendige Treppenraum entfernt sein?

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  Brandschutzmaßnahmen
Geschrieben von: Roswitha80 - 10.04.2020, 06:51 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Liebe Mitglieder,
kann ich nach vom Landratsamt genehmigter Nutzungsänderung Einspruch erheben wenn ich über Brandschutzmaßnahmen nicht sinngemäß einverstanden bin?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

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