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| Nutzungsänderung eines Dachbodens |
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Geschrieben von: ArTun - 28.09.2020, 10:42 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Hallo Liebe Kollegen,
ich brauche eure Unterstützung bzw. Einschätzung und Lösungsvorschläge für eine Nutzungsänderung eines Dachbodens in einer Wohnung.
Hier die Eckdaten:
-Niedersachen (NBauO, DV-NbauO)
-Gebäudeklasse 5 (Wohnhaus, keine Gewerbe)
-Umnutzung eines Dachgeschosses in einer Wohnnutzung
-Rettungswege sind gesichert (1. RW über den notwendigen Treppenraum, 2.RW über Fenster der Gräte der Feuwerwehr (Drehleiter)
Anforderung nach NBauO für nichtragende Außenwände der GK 5:
Laut NbauO und DV-NBauO (§6 (1) müssen nicht tragende Außenwände bei GK 5 aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder als raumabschließende Bauteile feuerhemmend sein.
Außenseitige Oberflächen und Beklidungen von Außenwänden einsch. der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwer entflammbar sein DV-NBauO §6 (2).
Meine Frage:
Im Bestand ist ein Teil des Dachgeschosses in Fachwerk - Ausfachung Mauewerk beidseitig verputzt- ausgeführt worden (Gaube als Gielwand zur Straße). In dieser Gaube ist auch das Rettungsfenster platziert (2.RW). Wie kann ich diese Wand brandschutztechnisch kompensieren, sodass die Anforderung nach §6 (1) DV-NBauO erfüllt ist?
Vielen Dank
ArTun
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| Wendeltreppe als erster Rettungsweg |
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Geschrieben von: clubfan70 - 28.09.2020, 01:19 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (6)
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Hallo,
ich als Bürokratenheini bitte um Hilfe und komme mit googlen nicht weiter...
Ich möchte an einer DHH (Gebäudeklasse 4) eine Außentreppe ins Dachgeschoss anbringen. Der Zugang ins Dachgeschoss vom Obergeschoss aus wird zugemauert - hier besteht keine Verbindung und damit auch kein Fluchtweg mehr. Der zweite Rettungsweg ist recht klar - anleitern der Feuerwehr über den Garten an die dortige Gaube.
Die Frage ist jetzt: diese geplante Außentreppe kann sowohl räumlich als auch finanziell nur eine Wendeltreppe werden. Ist diese als erster (!) Rettungsweg zulässig oder nicht? Eine "normale" Außentreppe (nicht gewendelt) würde schlicht keinen Sinn machen.
Herzlichen Dank im voraus!
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| Anforderungen an Dach unter Rettungssteg (2.Rettungsweg) |
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Geschrieben von: Zimmerer - 25.09.2020, 03:05 PM - Forum: Allgemeines
- Antworten (3)
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Hallo liebe Kollegen,
bei der Suche nach den Anforderungen an das Dach unter einem Rettungssteg (2. Rettungsweg) habe ich in der Berliner Bauordnung nichts Passendes gefunden.
Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?
Vielen Dank für einen Hinweis..
Danke und ein schönes Wochenende!
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| Brandmeldetelefon oder Notruftelefon welches Symbol in den Plänen |
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Geschrieben von: BWA-Rdf - 25.09.2020, 08:26 AM - Forum: Allgemeines
- Antworten (3)
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Mein Frage bezieht sich auf den Unterschied und die Verwendung der Symbole Brandmeldetelefon oder Notruftelefon in den Flucht- und Rettungsplänen und die Kennzeichnung in den Gebäuden.
Ich möchte ungern beide Symbole in den Grundrissen eintragen, aber müsste es, da beide Symbole in dem Teil A und Verhalten im Notfall vorhanden sind.
Gibt es eine Hilfestellung dazu?
In den Erläuterungen zu den Symbolen kann ich keinen gravierenden Unterschied feststellen. Gilt eine strikte Trennung vielleicht nur für große Industriegebäude, Labore etc. wo eine Trennung der Alarmierung wichtig und vorgeschreiben ist.
MfG
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| Rettungswege |
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Geschrieben von: Rolf - 09.09.2020, 09:22 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Hallo, im rahmen meiner Meisterprüfung muss ich auch ein Brandschutzkonzept erstellen. Nun bin ich auf 2 Sachen gestoßen wo ich nicht weiterkomme. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Der erste Punkt ist der zweite Fluchtweg aus einem Gastraum. Der Gastraum ist durch einen Bogen, ca. 1,5m breit von der Kneipe getrennt. In dem Bogen ist ein Ausgang der auch ein Fluchtweg gekennzeichnet ist. Der andere gekennzeichnete Weg ist eine Tür die nicht in Fluchtrichtung aufgeht. Also fällt die Tür weg als Fluchtweg. Kann der zweite Fluchtweg dann auch hinter dem Bogen/Durchgang zur Kneipe liegen? Da wären 2 weiter Fluchtwege.
Der zweite Punkt ist der zweite Fluchtweg einer Dachgeschosswohnung. Das Fenster ist 1,2m*1,5m, also groß genug. unter dem Fenster sind aber noch 1,3m Dachschräge. Das ist nicht zulässig wenn ich das richtig verstanden habe. Aber ich finde nicht wo die Anforderungen dazu stehen.
Vielen Dank schonmal im voraus Rolf
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| 2. Rettungsweg aus einemSeminarraum für bis zu 60 Personen |
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Geschrieben von: ArTun - 01.09.2020, 02:05 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Hallo Zusammen,
bei einem bestehenden Gebäude (Werkstatt mit Bürotrakt - 2 geschossig) fehlt der zweite Rettungsweg aus einem Semiarraum im Obergeschoss. Erster Rettungsweg ist durch einen notwendigen Treppenraum gesichert.
Hier ein paar Eckdaten:
-Gebäudeklasse 3
-Niedesachsen
-Werkstatt mit Bürotrakt, Bürotrakt ist 2-geschossig
-Im Obergeschoss befinden sich Sozialräume und ein Seminarraum. Der Seminarraum ist angrenzend an den notwendigen Treppenraum, sodass der erste Rettungsweg gesichert ist. Der zweiter Rettungsweg soll über die Steckleiter sichergestellt werden (Zum Anleitern kein Fenster in der Nähe vorhanden). Dafür müssen die Seminarteilnehmer (bis zu 60 Personen) über ein Fenster auf eine Plattform (soll auf dem Flachdach neu hergestellt werden) flüchten und von dort aus mit der Steckleiter der Feuerwehr das Gebäude verlassen.
Meine Fragen:
-Gibt es einen Richtwert an Platzbedarf pro Person auf der Plattform (um die Größe der Plattform zu ermitteln)
-Die Plattform besteht aus einem Laufsteg, ca. 1,20 m breit, und Sammelplattform vor der Anleiterstelle. Muss die Sammelplattform von aus brandschutztechnsicher Sicht einen Sicherheitsabstabstand von der Fassade halten?
Danke
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| Notwendige Treppenräume |
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Geschrieben von: ArTun - 18.08.2020, 02:28 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Hallo liebe Kollegen,
ich habe ien Frage bezüglich der notwendigen Treppenräume. Hier ein paar Eckdaten:
-Das Gebäude ist 1994 gebaut worden.
-Ein Bürogebäude in Thüringen, Gebäudeklasse 5
-Mehrere notwendige Treppenräume (teilweise innenliegende notwendige Treppenräume)
Meine Frage:
Das Gebäude hat 8 innenliegende und 4 außenliegende notwendige Treppenräume. Nach Bauordnung von 1990 (BO der DDR) gebaut worden. Laut §33 Treppenräume der BO der DDR;
§33 (9) Treppenräume müssen zu lüften und zu beleuchten sein. Treppenräume, die an einer Außenwand liegen, müssen in jedem Geschoß Fenster von mindestens 0,60 m x 0,90 m erhalten, die geöffnet werden können. Innenliegende Treppenräume müssen in Gebäuden mit mehr als fünf oberirdischen Geschossen eine von der allgemeinen Beleuchtung unabhängige Beleuchtung haben.
§ 33 (10) In Gebäuden mit mehr als fünf oberirdischen Geschossen und bei innenliegenden Treppenräumen ist an der obersten Stelle des Treppenraumes eine Rauchabzugsvorrichtung mit einer Größe von mindestens 5 v.H. der Grundfläche mindestens jedoch von 1 m[SUP]2[/SUP] anzubringen, die vom Erdgeschoß und vom obersten Treppenabsatz zu öffnen sein muß. Es kann verlangt werden, daß die Rauchabzugsvorrichtung auch von anderen Stellen aus bedient werden kann. Ausnahmen können gestattet werden, wenn der Rauch auf andere Weise abgeführt werden kann.
Die vorhandenen innenliegende Treppenräume verfügen Rauchabzugsvorrichtungen nach §33 (10), verfügen aber kein Fenster zum Lüften.
Müssen diese Art der Treppenräume (innenliegende notwendige Treppenräume) auch belüftet werden. Wenn , ja...wie? Verlangt der gesetzgeber auch Lüftung für die innenliegende notwendige Treppenräume nach der damaligen Bauordnung. Ehrlich gesagt, verstehe ich Abs. 9 nicht so genau...
Danke für eure Antworten
ArTun
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| Horror Haus im Gewölbekeller |
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Geschrieben von: arthur - 12.08.2020, 01:23 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Guten Tag,
ich habe einige Fragen bezüglich Brandschutz und Fluchtwege.
Gerne würde ich einen Gewölbekeller zu einem "Horror Haus" umbauen und gewerblich nutzen.
Der Gewölbekeller befindet sich in einem Mehrfamilienhaus und kann durch den "normalen" Keller erreicht werden.
Der normale Keller verügt über einen Eingang, wie auch der Gewölbekeller über einen Eingang verfügt.
Der Gewölbeteller kann durch eine Treppe, welche mitten in den Raum führt, betreten werden.
Da ich durch eine Vielzahl von Telefonaten mit Behörden, Feuerwehr und anderen Stellen keine kurzfristige Hilfe erhalten habe, möchte ich gerne hier nachfragen.
Was muss bezüglich Brandschutz und Fluchtwege beachtet werden, sodass eine Realisierung des Projekts möglich ist? Das Projekt soll in Hessen umgesetzt werden.
Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe.
Viele Grüße
Arthur
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| offene Zwischendecken |
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Geschrieben von: Brandsicher - 11.08.2020, 01:59 PM - Forum: Allgemeines
- Keine Antworten
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Leider habe ich nur für Zwischendecken im Rahmen der natürlichen Rauchabzugsanlagen einen Wert (50 %) gefunden, der sie als rauchoffen ausweist.
Gibt es auch für Zwischendecken in durch Brandmelder überwachten oder mit Sprinklerschutz versehenen Räumen entsprechende Werte?
m.f.G.
U. Drechsler
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