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| Es ist Zeit, Brandschutz neu zu durchdenken! |
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Geschrieben von: Jack Bolz - 29.01.2021, 07:13 AM - Forum: Allgemeines
- Antworten (3)
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Liebes Forum, ich grüße Euch!
Mein Name ist Jack, ich bin 25 Jahre alt und ich habe es miterlebt, was "mangelnder" Brandschutz für schwerwiegende Folgen haben kann.
Das Gebäude wurde 2005 errichtet, erfüllte natürlich alle Anforderungen der LBO und hatte in jedem Raum hochwertige Rauch- und Wärmemelder verbaut. Aufgrund einer Unachtsamkeit (menschliches Fehlverhalten ist #1 der Brandursachen) wurde das gesamte Gebäude bis auf die Grundmauern zerstört.
Die Besitzer waren zum Zeitpunkt des Brandes nicht vor Ort, weshalb sie die alarmschlagenden Melder nicht wahrnehmen konnten. Als wir, die Nachbarn den Brand bemerkten und die Rettungskräfte alarmierten, war es jedoch schon viel zu spät.
Nach einer gefühlten Ewigkeit begannen die Feuerwehrleute mit der Löschung.
Zusammenfassend hat mich dieses Ereignis in vielerlei Hinsicht einschlägig geprägt. Wenn ich mir alleine die Zahlen in Deutschland anschaue und sehe, dass jährlich etwa 800 Menschen durch Brände oder deren Folgen sterben und mehrere zehntausend Menschen schwerstverletzt werden, stelle ich fest, dass dieses Problem trotz aller technischen Möglichkeiten (Rauchmelder, BMA, automatischen Löschanlagen, etc.) nicht ansatzweise gelöst ist.
Versicherungen begleichen jährliche Schäden aus Bränden mit etwas mehr als 2 Milliarden Euro. Eine ganze Menge, hm? Doch am schwerwiegendsten ist die Verwüstung, die ein Gebäudebrand + Löschung durch die Feuerwehr zurücklässt. Durch den entstandenen Brand- und Löschwasserschaden muss das Gebäude in 99% der Fälle kernsaniert werden. Für Unternehmen stoppt die Produktion / die Nutzung des Gebäudes. Natürlich wird der Sachschaden gedeckt, aber der "nicht-messbare-Schaden" ist der entstehende Verzug, der für viele Unternehmen das Aus bedeutet.
Wenn es zunehmend mehr elektrische Fahrzeuge gibt, die bereits autonom agieren, es digitale Währungen im Überfluss gibt und es mittlerweile kaum mehr technische Grenzen gibt - warum passierten solche Katastrophen denn noch immer?
Um das endlich anzugehen, haben wir die Firma ((vom Admin entfernt - bitte keine Werbung)) gegründet, um genau das zu beenden. Bitte lasst mich wissen, was Ihr denkt und lasst uns gemeinsam diskutieren!
Viele Grüße und die beste Gesundheit an alle,
Jack!
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| Unterirdischer Löschwasserbehälter |
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Geschrieben von: HujerB - 20.01.2021, 02:16 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Keine Antworten
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Hallo zusammen,
bei einem Neubau nach Totalverlust durch Feuer wird von einer hessischen Brandschutzdienststelle aufgrund ungünstiger Lage und nur bedingter Löschwasserversorgung durch das Hydrantennetz eine Löschwasserbevorratung gefordert.
Grundlagen bilden DIN 14210 bis 14230 - Abhängig von der Ausführung.
Vom Bauherren kam nun die Frage, ob eine Löschteich als Naturschwimmbad für den angegliederten Campingplatz genutzt werden kann, oder von dem ULB ein Springbrunnen betrieben werden darf.
Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen? Die Normen geben nichts dazu her.
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| Notwendiger Treppenraum GK 3 |
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Geschrieben von: Lettl - 20.01.2021, 08:06 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (4)
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ich habe eine Frage zum oberen Abschluss von notwendigen Treppenräumen
in GK 3, wenn das obere Abschluss das Dach ist.
Ist es zulässig, die Dachuntersicht z. B. mit Gipskarton F30 zu
beplanken, mit F30 Anschlüssen an die Treppenraumwände?
Angrenzend an den Treppenraum befinden sich Wohnräume.
Im Brandschutzatlas sind leider nur Beispiele für GK 5 dargestellt.
Z. B. Abbildung 11.2-9 im Kapitel 7.5 Seite 73.
Muss bei GK 3 der obere Abschluss analog wie bei GK 5, aber in F30
ausgeführt werden? Gerade im Bestand wäre dies aber sehr aufwendig,
wenn unter- UND oberseiteig F30 beplankt werden müsste...
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| 2. Fluchtweg durch meine eigene Wohnung |
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Geschrieben von: vrxyen - 03.01.2021, 04:18 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (6)
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Hallo,
ich habe über die vergangenen Beiträge leider nicht die Antwort auf diese Fragestellung herauslesen können, deswegen stelle ich sie einmal ganz ausdrücklich.
Situation: In einem Stockwerk befinden sich zwei Wohnung mit einem Flur dazwischen (Eingangstüren der beiden Wohnung liegen am Flur direkt gegenüber). Eine der Wohnungen gehört mir selbst.
Über das Treppenhaus ist der 1. Fluchtweg für beide Wohnungen vorhanden.
In meiner Wohnung habe ich einen 2. Fluchtweg über eine Feuerleiter.
Ich möchte meine Wohnung zum 2. Fluchtweg für die andere Wohnung machen, indem ich entweder meine Wohnungstür mit einem Türwächter (den man ohne Schlüssel öffnen kann) versehe oder eine separate Fluchttür in meine Wohnung hinein baue. Von der anderen Wohnung käme man dann über den Flur (1.50m) in meine Wohnung und dann zur Feuerleiter.
Ich gehe davon aus, dass ich sicherstellen muss, dass durch meine Wohnung der Fluchtweg in mindestens 1 Meter Breite immer frei bleibt.
Ist es denn zulässig (Darf ich das?), dass ich auf diese Weise meine eigene Wohnung zum 2. Fluchtweg für die andere Wohnung mache? (Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, falls das zulässig ist.)
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| Zugang zu Fluchttreppenhäusern | zwei voneinander unabhängige Rettungswege |
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Geschrieben von: juli - 21.12.2020, 12:17 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (3)
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Moin, Moin,
eine erste Idee.
NTR abtrennen und NF ausbilden. Dann wäre es aus meiner Sicht der typische Bypass. Frage der Aufschlagrichtung der Türen müsste aus meiner Sicht diskutiert werden.
zwei voneinander unabhängige RW bezieht sich auf die vertikalen RW. Ob diese dann über einen NF führen dürfen sagt die Sonderbauvorschrft. Ebenso die Frage eines Stichflures (unten links). Wäre zulässig, wenn nicht in der Vorschrift ausgeschlossen.
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| Zwei baulich von einander unabhängige Rettungswege |
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Geschrieben von: juli - 21.12.2020, 09:50 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (1)
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Hallo,
Ich habe eine Frage zu der Begrifflichkeit "zwei baulich von einander unabhängige Rettungswege, die über den selben notwendigen Flur führen dürfen" in Bezug auf die Entfluchtung von Sonderbauten.
Ich plane aktuell im Rahmen einer Studienarbeit eine Jugendherberge und frage mich ob ich der notwendige Flur zum zweiten Fluchttreppenhaus am ersten Fluchttreppenhaus vorbeiführen darf oder man in zwei verschiedene Richtungen entfluchten muss.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
LG
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| Gebäudeklasse definieren, bei deutlich unterschiedlichen Geländehöhen |
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Geschrieben von: Brandschutz SH-HH - 12.11.2020, 04:18 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (3)
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Hallo liebe Kollegen,
ich hoffe Ihr könnt mir einen Tipp geben.
Es geht um die Definition der Gebäudeklasse, bei einem Objekt in Schleswig-Holstein,
welches sehr viele unterschiedliche Geländehöhen hat.
Das Gebäude ist bisher als GK 3 eingestuft worden, jetzt ist aufgefallen, dass in Teilbereichen die 7m durch die abfallende Geländeoberfläche deutlich überschritten werden.
Wird in so einem Fall die höchste Stelle als Bezug genommen, oder wird vielleicht gemittelt?
Leider habe ich noch keinen Kommentar oder ähnliches gefunden, der mir dabei weiter hilft.
Ich würde mich sehr über eure Meinungen oder noch besser, über euer Wissen freuen.
Viele liebe Grüße!
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| Anforderung Deckenbekleidung Tiefgarage |
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Geschrieben von: desch - 04.11.2020, 09:49 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
wir diskutieren aktuell über Tiefgaragen-Deckenbekleidungen:
Es geht um die Klassifizierung nach DIN EN 13501-1 und den dazu geeigneten Baustoffen/Brandverhalten:
Wenn die Gebäudeklasse oder GaStellV ein schwer entflammbares Material fordert, war dies „früher“ nach DIN 4102-1 als B1 zu definiert.
Dieses schwerentflammbar ist nun nach DIN13501-1 mit vielerlei Brandverhalten erreichbar, definiert mit den Baustoffklassen, Rauchentwicklung und Abtropfen.
Hat man nun die „freie Wahl“ bei schwer entflammbaren Materialien, ob man abtropfen will oder nicht, ob man rauchen will oder nicht, oder ob man keinen, sehr begrenzten oder begrenzen Brandbeitrag will?
Ebenso würde uns interessieren, wo genau dann diese genaueren Klassifizierungen nach Baustoffklasse, Rauch und Tropfen gefordert werden?
Z.B. es ist gefordert, dass maximal d0 oder s0 erlaubt ist. (Z.B. Bekleidung von Außenwänden sind als d0 gefordert)
Hoffentlich kann uns weitergeholfen werden.
Kollegiale Grüße
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| Abfallbehälter im notwendigen Flur |
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Geschrieben von: bazv5224 - 29.10.2020, 12:04 PM - Forum: Bauprodukte
- Antworten (1)
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Vorhandene Abfallbehälter in den notwendigen Fluren von öffentlichen Gebäude sollen durch selbstlöschende Abfallbehälter getauscht werden.
Ist hierfür ein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich oder genügt die Aussage des Herstellers, dass diese selbstlöschend sind?
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