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| Kleingarage mit unterkellertem Geräteraum nach GaStellV in Bayern |
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Geschrieben von: thomas.sagstetter - 22.03.2021, 04:49 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Keine Antworten
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Hallo zusammen,
ich suche einen Rat zu Thema Brandschutz bei unserem geplanten EFH mit Garage in Holzbauweise. In dieser Garage befindet sich ein vom eigentlichen Garagenraum, der zum Abstellen der Fahrzeuge genutzt wird, getrennter Abstellraum mit ca. 19,5qm. Unter diesem Abstellraum befindet sich dann noch ein Technikkeller, der über eine baurechtlich notwendige Treppe mit dem Abstellraum verbunden ist. Der Technikkeller hat die selbe Grundfläche wie der Geräteraum, weshalb wir (sofern man die beiden Räume überhaupt aufsummieren muss, da ja Kellergeschoss) über den 20qm liegen, die in der GaStellV häufig angesprochen werden und für die unzählige Erleichterungen gelten würden. Wie seht ihr das?
Wenn wir jetzt zwischen Garagenraum und Geräteraum eine brandschutzrelevante Trennwand setzen mit zugehöriger Brandschutztür, trennen wir dann die beiden Räume in der Art und Weise, dass wir eine Kleingarage ohne Geräteraum und einen separaten Geräteraum erhalten? Dann würden die Erleichtungen für diesen etwas komischen Fall auch gelten oder?! Danke im Voraus.
VG,
Thomas
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| Erster und zweiter Rettungsweg |
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Geschrieben von: Brandsicher - 18.03.2021, 05:30 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Keine Antworten
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Hallo zusammen,
Nach 30 Jahren Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise und mancher Diskussion habe ich festgestellt, dass nicht jeder den trockenen Gesetzestext vollständig liest.
Aus diesem Grund werde ich nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass der fünfte Abschnitt der MBO verwirrend ist, weil nicht die wichtigste Forderung an den Anfang gestellt wird. Erst in § 35 (2) findet man:“ Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein.“ Aber bereits § 33 MBO fordert zu Beginn: „Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein“.
Im Baurecht steht immer nur, was erfolgreich vorgeschlagen wurde. Ich hoffe, dass sich ein einflussreicher Leser findet, der eine entsprechende Veränderung veranlassen kann.
m.f.G.
U. Drechsler
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| Mindest-Dicke für Wand aus Schwemmstein um F90 zu erfüllen? |
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Geschrieben von: claus.sroke - 12.03.2021, 05:18 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
ich bräuchte dringend Hilfe für folgende Frage:
Wie dick muss eine Wand aus Schwemmstein mindestens sein, um die F90-Anforderung zu erfüllen? Es geht um ein Haus aus 1963. Ich möchte wissen, ob die Brandwand zum Nachbarn (30 cm) und Wand zwischen Treppenhaus und Wohneinheiten (24 cm) die F90 Anforderung erfüllt.
Vielen Dank! [IMG2=JSON]{"data-align":"none","data-size":"full","src":"https:\/\/www.feuertrutz.de\/forum\/core\/image\/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP\/\/\/yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7"}[/IMG2]
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| Gebäudeklasse 3 - Firstpfette durch Treppenraumwand |
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Geschrieben von: ArtVR - 10.03.2021, 08:57 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
in unserem Büro herrscht Uneinigkeit bezüglich folgender Problematik:
Eine hölzerne Firstpfette wird von einem angrenzenden Wohnraum in den notwendigen Treppenraum im Dachgeschoss geführt (GK 3, Niedersachsen) .
Der für die Firstpfette nötige Wanddurchbruch durch das KS-Mauerwerk ist im Hohlraum zwischen Holz und Wand mit nichtbrennbarer Dämmung ausgestopft. Der Hohlraum ist etwa 1cm breit. Dennoch bin ich der Meinung, dass dies nicht ausreichend ist, da bei einer Brandbeanspruchung der Firstpfette außerhalb des Treppenraumes eine Brandübertragung möglich ist.
Dies, weil der Abbrand der Pfette im Zeitraum von 30 Minuten den Bereich mit der ausgestopft Dämmung zwischen Holz und Mauerwerk vergrößert und daher der Raumabschluss nicht für 30 Minuten gegeben ist und damit Hitze und Brandgase in den Treppenraum eindringen können. Eine Entzündung der Pfette innerhalb des Treppenraumes erscheint mir daher möglich. Selbst wenn der o.g. Hohlraum mit Mörtel verschlossen wird, ist die Durchführung der Pfette unzulässig (... Führung der Treppenraumwand bis unter die Dachhaut und damit keine Durchführung von brennbaren Bauteilen).
Abhilfe: Einkleiden der Firstpfette mit feuerhemmenden Platten innerhalb der Wohnung und feuerhemmende Abdichtung / Anschluss der Plattenwerkstoffe im Bereich des Wanddurchbruches. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen
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| Verkleidung Stahlträger in Garage und Feuerschutz gegen Wohnraum |
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Geschrieben von: Garagenschauber - 10.03.2021, 11:11 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Hallo euch.
Altes (Bauern)haus wird zu Wohnzwecken und Garage umgebaut. Garagenfläche etwa 85qm. Wohnraum ist neben und über der Garage. Der Wohnraum steht quasi auf Aussenwänden und in der Mitte auf HEA100 Stützen sowie HEA 160 Querträgern aus Stahl. Die Decke ist eine klassische alte Decke ausgeführt als Gewölbedecke (in der Mitte aus Steinen gemauert und dazwischen Doppel-T-träger).
Nun ist die Frage, wie ich den Stall gg. Feuerschutz verkleiden muss. Reicht hier ein F30 Schutz?
Danke
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| Brandschutzklappe abgelaufene Zulassung |
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Geschrieben von: Sonnenhaus - 12.02.2021, 07:47 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Wie steht es mit einer eingebauten Brandschutzklappe, deren Zulassung mittlerweile abgelaufen ist (Zulassung wurde seit 2014 nicht erneuert), die aber noch in Betrieb ist und regelmäßig überprüft und für gut befunden wurde, wenn an diese Brandschutzklappe an einer Seite ein neuer Lüftungkanal angebunden wird. Sonst wird nichts verändert an der bestehenden Anlage. Muß die Brandschutzklappe aufgrund der Arbeiten nun ebenso erneuert werden, weil die Zulassung abgelaufen ist? Oder hat die Brandschutzklappe Bestandsschutz bis sie selbst oder Teile an ihr hinsichtlich ihrer Funktion erneuert werden müssen? Ich vermute mal das letzteres gilt, bin mir da aber nicht ganz sicher. Vielen Dank für eine fachkunfige Auskunft
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| Umnutzung einer Ladenfläche - Decke F30 oder F60 |
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Geschrieben von: Martin - 29.01.2021, 06:05 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (4)
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Im Zuge einer Umnutzung einer Ladenfläche (Optiker, ca. 180qm, BW, Geb.-Klasse 4, Deckenhöhe 2,8m) sagt nun das Bauamt es wäre eine F60 Decke notwendig. Eine Genehmigung wurde noch nicht erteilt.
Mein Architekt ist der Meinung dass F30 genügen würde.
Die F30 Decke (2x12,5mm Knauf Fireboard) wäre auch vorhanden.
Leider finde ich in der LBO BW nichts genaues darüber.
Kann mir hier eventuell Jemand kurz weiterhelfen?
Herzlichen Dank!
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