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  Erster und zweiter Rettungsweg
Geschrieben von: Brandsicher - 18.03.2021, 05:30 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Keine Antworten

Hallo zusammen,
Nach 30 Jahren Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise und mancher Diskussion habe ich festgestellt, dass nicht jeder den trockenen Gesetzestext vollständig liest.
Aus diesem Grund werde ich nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass der fünfte Abschnitt der MBO verwirrend ist, weil nicht die wichtigste Forderung an den Anfang gestellt wird. Erst in § 35 (2) findet man:“ Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein.“ Aber bereits § 33 MBO fordert zu Beginn: „Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein“.
Im Baurecht steht immer nur, was erfolgreich vorgeschlagen wurde. Ich hoffe, dass sich ein einflussreicher Leser findet, der eine entsprechende Veränderung veranlassen kann.
m.f.G.
U. Drechsler

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  Mindest-Dicke für Wand aus Schwemmstein um F90 zu erfüllen?
Geschrieben von: claus.sroke - 12.03.2021, 05:18 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich bräuchte dringend Hilfe für folgende Frage:

Wie dick muss eine Wand aus Schwemmstein mindestens sein, um die F90-Anforderung zu erfüllen? Es geht um ein Haus aus 1963. Ich möchte wissen, ob die Brandwand zum Nachbarn (30 cm) und Wand zwischen Treppenhaus und Wohneinheiten (24 cm) die F90 Anforderung erfüllt.

Vielen Dank! [IMG2=JSON]{"data-align":"none","data-size":"full","src":"https:\/\/www.feuertrutz.de\/forum\/core\/image\/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP\/\/\/yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7"}[/IMG2]

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  Abstand zwischen den Gebäudeteilen innerhalb des selben Grundstücks
Geschrieben von: ArTun - 12.03.2021, 04:23 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (3)

Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine Frage bezüglich des Abstandes zwischen den Gebäudeteilen innerhalb des selben Grundstücks (siehe beilegender Plan).

Hier die Eckdaten:
-Bundesland Niedersachsen
-Bestandsgebäude (Nutzungsänderung wird beim Bauamt eingereicht)
-GK 3 (Brutto Grundfläche 501 m²)
-Beide Gebäudeteile 1,5 Geschossig
-Mischnutzung (Gewerblich und Wohnutzung)

Meine Fragen:
1 und 2) Nach GK 3 muss die Trennung in F30 - siehe Punkt 1 und 2 auf der Skizze- (zwischen den Nutzungseinheiten) ausgeführt werden. wie sieht es bei Festverglasungen und Türen in dieser wand aus, welche brandschutztechnische Anforderungen müssen hier eingehalten werden?
3) Müssen die Gebäudeteile - Gewerbeteil und Wohnteil (sind eigentlich ein Gebäude) brandschutztechnisch einen Abstand halten? Im Bestand beträgt der Abstand 3,01 m.

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.

Danke
Artun [ATTACH=JSON]{"data-align":"none","data-size":"medium","data-attachmentid":1208}[/ATTACH]



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  Gebäudeklasse 3 - Firstpfette durch Treppenraumwand
Geschrieben von: ArtVR - 10.03.2021, 08:57 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (2)

Hallo zusammen,
in unserem Büro herrscht Uneinigkeit bezüglich folgender Problematik:

Eine hölzerne Firstpfette wird von einem angrenzenden Wohnraum in den notwendigen Treppenraum im Dachgeschoss geführt (GK 3, Niedersachsen) .
Der für die Firstpfette nötige Wanddurchbruch durch das KS-Mauerwerk ist im Hohlraum zwischen Holz und Wand mit nichtbrennbarer Dämmung ausgestopft. Der Hohlraum ist etwa 1cm breit. Dennoch bin ich der Meinung, dass dies nicht ausreichend ist, da bei einer Brandbeanspruchung der Firstpfette außerhalb des Treppenraumes eine Brandübertragung möglich ist.
Dies, weil der Abbrand der Pfette im Zeitraum von 30 Minuten den Bereich mit der ausgestopft Dämmung zwischen Holz und Mauerwerk vergrößert und daher der Raumabschluss nicht für 30 Minuten gegeben ist und damit Hitze und Brandgase in den Treppenraum eindringen können. Eine Entzündung der Pfette innerhalb des Treppenraumes erscheint mir daher möglich. Selbst wenn der o.g. Hohlraum mit Mörtel verschlossen wird, ist die Durchführung der Pfette unzulässig (... Führung der Treppenraumwand bis unter die Dachhaut und damit keine Durchführung von brennbaren Bauteilen).
Abhilfe: Einkleiden der Firstpfette mit feuerhemmenden Platten innerhalb der Wohnung und feuerhemmende Abdichtung / Anschluss der Plattenwerkstoffe im Bereich des Wanddurchbruches. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen

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  Verkleidung Stahlträger in Garage und Feuerschutz gegen Wohnraum
Geschrieben von: Garagenschauber - 10.03.2021, 11:11 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (2)

Hallo euch.
Altes (Bauern)haus wird zu Wohnzwecken und Garage umgebaut. Garagenfläche etwa 85qm. Wohnraum ist neben und über der Garage. Der Wohnraum steht quasi auf Aussenwänden und in der Mitte auf HEA100 Stützen sowie HEA 160 Querträgern aus Stahl. Die Decke ist eine klassische alte Decke ausgeführt als Gewölbedecke (in der Mitte aus Steinen gemauert und dazwischen Doppel-T-träger).

Nun ist die Frage, wie ich den Stall gg. Feuerschutz verkleiden muss. Reicht hier ein F30 Schutz?

Danke

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  Sicherung von Möblierung in Rettungswegen
Geschrieben von: bazv5224 - 05.03.2021, 07:01 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (1)

In einschlägigen bau- und arbeitsschutzrechlichen Vorschriften ist geregelt das die nutzbare Breite durch das Aufstellen von Möbel in keiner weise eingeschränkt werden darf. Wo finde ich einen Auszug das leicht verschiebbare Möbel, gegen Verrutschen zu sichern sind?

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  Gebäudeklasse 3 oder 4 - Haus am Hang
Geschrieben von: Nelli - 28.02.2021, 08:29 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (3)

Hallo an alle,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich plane zur Zeit ein Haus am Hang und würde ungern in die Gebäudeklasse vier fallen. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus (3. Mietparteien) mit 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Um nicht in die Gebäudeklasse vier zu fallen habe ich das Staffelgeschoss in der Lichten unter 2,40m geplant um dort kein Aufenthaltsraum laut HBO zu ermöglichen. Somit würde meines Erachtens nach die 7m Regelung ab Oberkante 1. OG berechnet werden . Das Staffelgeschoss dient lediglich zum erreichen der Dachterrasse und einem Technikraum. Ist diese Annahme richtig?
Zudem ist die Befahrbarkeit des Grundstücks nur von der EG Seite möglich.
Ihr würdet mir wirklich weiterhelfen wenn ihr darauf eine Antwort hättet.

LG

Nelli

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  Brandschutzklappe abgelaufene Zulassung
Geschrieben von: Sonnenhaus - 12.02.2021, 07:47 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (2)

Wie steht es mit einer eingebauten Brandschutzklappe, deren Zulassung mittlerweile abgelaufen ist (Zulassung wurde seit 2014 nicht erneuert), die aber noch in Betrieb ist und regelmäßig überprüft und für gut befunden wurde, wenn an diese Brandschutzklappe an einer Seite ein neuer Lüftungkanal angebunden wird. Sonst wird nichts verändert an der bestehenden Anlage. Muß die Brandschutzklappe aufgrund der Arbeiten nun ebenso erneuert werden, weil die Zulassung abgelaufen ist? Oder hat die Brandschutzklappe Bestandsschutz bis sie selbst oder Teile an ihr hinsichtlich ihrer Funktion erneuert werden müssen? Ich vermute mal das letzteres gilt, bin mir da aber nicht ganz sicher. Vielen Dank für eine fachkunfige Auskunft

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  Umnutzung einer Ladenfläche - Decke F30 oder F60
Geschrieben von: Martin - 29.01.2021, 06:05 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (4)

Im Zuge einer Umnutzung einer Ladenfläche (Optiker, ca. 180qm, BW, Geb.-Klasse 4, Deckenhöhe 2,8m) sagt nun das Bauamt es wäre eine F60 Decke notwendig. Eine Genehmigung wurde noch nicht erteilt.
Mein Architekt ist der Meinung dass F30 genügen würde.
Die F30 Decke (2x12,5mm Knauf Fireboard) wäre auch vorhanden.
Leider finde ich in der LBO BW nichts genaues darüber.

Kann mir hier eventuell Jemand kurz weiterhelfen?

Herzlichen Dank!

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  Es ist Zeit, Brandschutz neu zu durchdenken!
Geschrieben von: Jack Bolz - 29.01.2021, 07:13 AM - Forum: Allgemeines - Antworten (3)

Liebes Forum, ich grüße Euch!

Mein Name ist Jack, ich bin 25 Jahre alt und ich habe es miterlebt, was "mangelnder" Brandschutz für schwerwiegende Folgen haben kann.

Das Gebäude wurde 2005 errichtet, erfüllte natürlich alle Anforderungen der LBO und hatte in jedem Raum hochwertige Rauch- und Wärmemelder verbaut. Aufgrund einer Unachtsamkeit (menschliches Fehlverhalten ist #1 der Brandursachen) wurde das gesamte Gebäude bis auf die Grundmauern zerstört.

Die Besitzer waren zum Zeitpunkt des Brandes nicht vor Ort, weshalb sie die alarmschlagenden Melder nicht wahrnehmen konnten. Als wir, die Nachbarn den Brand bemerkten und die Rettungskräfte alarmierten, war es jedoch schon viel zu spät.
Nach einer gefühlten Ewigkeit begannen die Feuerwehrleute mit der Löschung.

Zusammenfassend hat mich dieses Ereignis in vielerlei Hinsicht einschlägig geprägt. Wenn ich mir alleine die Zahlen in Deutschland anschaue und sehe, dass jährlich etwa 800 Menschen durch Brände oder deren Folgen sterben und mehrere zehntausend Menschen schwerstverletzt werden, stelle ich fest, dass dieses Problem trotz aller technischen Möglichkeiten (Rauchmelder, BMA, automatischen Löschanlagen, etc.) nicht ansatzweise gelöst ist.

Versicherungen begleichen jährliche Schäden aus Bränden mit etwas mehr als 2 Milliarden Euro. Eine ganze Menge, hm? Doch am schwerwiegendsten ist die Verwüstung, die ein Gebäudebrand + Löschung durch die Feuerwehr zurücklässt. Durch den entstandenen Brand- und Löschwasserschaden muss das Gebäude in 99% der Fälle kernsaniert werden. Für Unternehmen stoppt die Produktion / die Nutzung des Gebäudes. Natürlich wird der Sachschaden gedeckt, aber der "nicht-messbare-Schaden" ist der entstehende Verzug, der für viele Unternehmen das Aus bedeutet.

Wenn es zunehmend mehr elektrische Fahrzeuge gibt, die bereits autonom agieren, es digitale Währungen im Überfluss gibt und es mittlerweile kaum mehr technische Grenzen gibt - warum passierten solche Katastrophen denn noch immer?

Um das endlich anzugehen, haben wir die Firma ((vom Admin entfernt - bitte keine Werbung)) gegründet, um genau das zu beenden. Bitte lasst mich wissen, was Ihr denkt und lasst uns gemeinsam diskutieren!

Viele Grüße und die beste Gesundheit an alle,

Jack!

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