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| Anforderungen an Technikräume nach MIndBauRL |
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Geschrieben von: Ingenieurbüro Meyer - 30.01.2019, 11:59 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (1)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sind nach Musterindustriebaurichtlinie die Anforderungen an Trennwände von Technikräumen/Heizungsräume und deren Öffnungen zu anderen Räumen (z.B. Produktionsräumen, Hauptgängen)? Wo sind diese in der Musterindustriebaurichtlinie definiert und zu finden?
Im betreffenden Fall geht es um einen Raum für die Brandmeldezentrale und den Technikraum mit Elektrounterverteilung (ca.16qm).
Vielen Dank für Ihre Antworten.
MfG,
Ingenieurbüro Meyer
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| Diskussion zu wartungsfreien Löschgeräten in Arbeitsstätten |
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Geschrieben von: André Gesellchen - 05.12.2018, 03:35 PM - Forum: Allgemeines
- Antworten (2)
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Ich habe mich gestern mit der Thematik beschäftigt und muss rein aus finanziellen Gründen sagen, dass der konventionelle Feuerlöscher auf 10 Jahre für mich weiterhin das Mittel der Wahl sein wird.
Anschaffungskosten für einen watrungsfreien 10LE-Schaumlöscher für 10 Jahre: 285€
Anschaffung und Wartung eines konventionellen 12LE-Schaumlöscher für 10 Jahre: ~90€
Selbst wenn Anschaffungskosten eines konventionellen 12-LE Schaumlöscher höher liegen sollten, als in unserem Betrieb, glaube ich nicht an die Wirtschaftlichkeit von wartungsfreien Feuerlöschern.
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| Rauchschalter an Feststellanlagen |
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Geschrieben von: Frank Fleischhauer - 05.11.2018, 09:28 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (2)
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Liebe Kollegen,
ich stehe im Moment ein wenig auf dem Schlauch beim Thema Deckenmelder für Feststellanlagen. Nach der bisherigen Richtlinie des DIBt waren diese bei Sturzhöhen >1,0m formal vorgesehen, unabhängig davon, ob die FSA zusätzlich über eine BMA mit autom. Meldern angesteuert wurde. Das führte dann regelmäßig zu Doppelungen von Meldern vor den Abschlüssen. Die Richtlinie ist nun aber meines Wissens zurückgezogen und im Anhang 7 zur M-VVTB habe ich hierzu nichts gefunden. Ich würde gerne FSA über die BMA ansteuern und mir damit die zusätzlichen Rauchschalter der FSA sparen. Wo finde ich dazu jetzt die Rechtsgrundlage?
Mit kollegialen Grüßen,
F. Fleischhauer
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| Produktwarnung: Feuerlöscher WERNER Mono F60 |
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Geschrieben von: Laschinsky - 01.10.2018, 09:03 AM - Forum: Allgemeines
- Keine Antworten
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Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt aktuell vor der Nutzung des Fettbrand-Feuerlöschers Typ Mono F60 des Herstellers WERNER.
Die mehrfache Überprüfung durch Sachverständige hat den Verdacht nahegelegt, dass möglicherweise die Feuerlöscher nicht das Originallöschmittel enthalten. Weil der Einsatz deswegen zu lebensbedrohlichen Brandverletzungen führen kann, warnt die BGN eindringlich vor der weiteren Nutzung
Für Nachfragen steht die Hotline der BGN unter der Nummer 0621 4456-3517 zur Verfügung.
Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Dynamostraße 7-11, 68165 Mannheim
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| Produktrückruf: Löschspraydose FireAngel FE-F600-DE |
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Geschrieben von: Laschinsky - 01.10.2018, 09:00 AM - Forum: Allgemeines
- Keine Antworten
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Die britische Firma FX Fire & Safety ruft die Löschspraydose FireAngel FE-F600-DE zurück.
Wegen eines blockierten Auslöse-Mechanismus wird höchstwahrscheinlich im Notfall kein Löschspray abgegeben.
Weitere Informationen zur Identifizierung der betroffenen Produkte finden Sie in den Meldungen von FX Fire:
http://www.fxfire.co.uk/wp-content/uploa...many-3.pdf
Quelle: FX Fire and Safety Solutions Ltd., Unit 3, Belvedere Business Park, Crabtree Manorway South, Belvedere. DA17 6AH, UK.
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| Anforderungen an den Brandschutz einer Kindertagesstätte |
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Geschrieben von: P_Schwarz - 14.09.2018, 11:52 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (2)
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Guten Tag werte Damen und Herren,
ich habe heute den Auftrag bekommen, einen Umnutzungsantrag für eine Kindertagesstätte zu erstellen. Diese soll in einen Teilbereich einer bereits vorhandenen Schule einziehen, der Rest des Schulgebäudes bleibt von der Umnutzung unbetroffen. Das Bauvorhaben befindet sich in Niedersachsen.
Nach §2 Abs. 4 NBauO handelt es sich bei dem Gebäude ja um einen Sonderbau. Bei der Gebäudeklasse bin ich mir nicht sicher. Handelt es sich aufgrund der Tatsache, dass das Gebäude ein Sonderbau ist, automatisch um GK 5? Oder muss ich bei der Ermittlung der Gebäudeklasse "klassisch" vorgehen, und zur Ermittlung der GK die Gebäudehöhe und Fläche der Nutzungseinheiten betrachten?
Außerdem weiß ich nicht genau, woher ich die Anforderungen für den Brandschutz entnehme. Mein Vorgehen wäre die Durchsicht der MSchulbauR, in der ich die Anforderungen an die Brandschutzqualität der Bauteile und alle weiteren brandschutztechnisch relevanten Anforderungen finde. Oder gibt es für Kindertagesstätten spezifische Anforderungen, die ich einer anderen Quelle entnehmen muss?
Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Pascal S
P.S.
Die Kita wird als Nutzungseinheit unabhängig vom restlichen Schulgebäude betrieben, d.h. sämtliche für den Betrieb der Tagesstätte notwendigen Räume und Einrichtungen sind in dem umzunutzenden Bereich untergebracht.
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