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  Brandlasten in einem Sägewerk
Geschrieben von: Frank Fleischhauer - 15.05.2018, 02:49 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (1)

Liebe Kollegen,
in einem Sägewerk ist bestimmungsgemäß natürlich mit viel Holz und damit "hohen Brandlasten" zu rechnen. Nur stellt sich mir in einem konkreten Projekt die Frage, ob die zumindest im Zuschnitt der rohen Stämme tatsächlich brennen können, denn dort weisen sie nachweislich Holzfeuchten von >50% auf. Im Somer werden sie dafür sogar extra beregnet. Um dieses Holz zu entzünden muss vermutlich erstmal ein ordentliches "Stützfeuer" entzündet werden, damit zur Entstehung von Pyrolysegasen (denn nur die brennen bekanntlich) eine ausreichende Temperatur zur Verfügung steht. Erstmal wird ja das Wasser verdampfen. Eine Entzündung des im Produktionsprozess befindlichen Stamm- und Schnittholzes auf Grund von technischen Defekten (heiße Oberflächen, Kurzschluss etc.) halte ich daher für annähernd aussgeschlossen, selbst sich entzündende Ablagerungen wie Staub oder Späne, die bei längerer Ablagerung (mangelne Sauberkeit im Betrieb) auftrocknen, können nach meinem Verständnis maximal zu lokalen Kleinbränden führen. Insofern sehe ich die "effektiven" (tatsächlich im Regelbetrieb entzündlichen) Brandlasten als gering an, was aus meiner Sicht im Brandschutznachweis durchaus positiv zu bewerten wäre. Oder sehe ich das "zu locker"? Man zweifelt ja manchmal an sich selber.
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Rückmeldung,
F. Fleischhauer

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  Umgang mit MBO in Verbindung mit MVVTB
Geschrieben von: awichmann - 26.04.2018, 08:24 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (5)

Guten Morgen,
hat jemand schon Erfahrungen im Umgang mit Abweichungen nach §67 für Sonderbauten in Verbindung mit Abschnitt A2.2.2 der MVVTB?
In der MBO §3 ist ja der Passus entfallen, dass von den Technischen Baubestimmungen abgewichen werden darf, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt werden. Dieser Passus ist in den §85a MBO gewandert.
In Abschnitt A2.2.2 der MVVTB sind die Sonderbauvorschriften enthalten. Eine Abweichung nach §85a ist für diese Sonderbauten jedoch ausgeschlossen. Abweichungen für Sonderbauten können nur nach §67 beantragt werden.
Auf welcher Rechtsgrundlage können wir denn nun Abweichungen begründen, wenn uns die Möglichkeit der anderen Lösung genommen ist? Hebelt das nicht von vornherein die Möglichkeit eines schutzzielorientierten Brandschutzkonzeptes aus, weil die Bauordnung einschl. Sonderbauvorschriften nun zu 100% umgesetzt werden müssen? Das ist zumindest die Lesart einiger unterer Bauaufsichten, die selbst prüfen. Im Abschnitt A.2.1.20 MVVTB findet sich dann folgender Passus, der dann endgültig verwirrt:
"Sofern die Schutzziele nach § 14 MBO 1 auf andere Art und Weise nicht mit der Technischen Regel A 2.2.1.2 (Bauprodukte und Bauarten) erfüllt werden können, sind die dafür notwendigen technischen Angaben in den Bauvorlagen darzustellen."
Da wir zu den Bundesländern gehören, in denen die MVVTB schon bauaufsichtlich eingeführt ist, stellt uns das insbesondere im Bestand vor riesige Herausforderungen.
Ich freue mich über Feedback, Tipps und Hinweise.
A.Wichmann

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  Ich stelle mich vor
Geschrieben von: Civitavecchia - 23.04.2018, 08:49 AM - Forum: Fragen zum Forum, Hilfe, Kritik und Anregungen - Antworten (2)

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und will mich hier gern über Brandschutz generell und aber auch Brandschutz für Zuhause austauschen. Deswegen hoffe ich, auf eure Mithilfe zählen zu können.

Liebe Grüße
Civitavecchia

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  3m Brandüberschlag
Geschrieben von: tecdesign - 21.04.2018, 10:00 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (1)

Guten Tag,

Rheinland-Pfälzische Baubehörden lassen immer wieder die 3m Brandüberschlagsweg zwischen Nutzungseinheiten über Eck zu.
Ich finde allerdings nirgendwo einen schriftlichen Hinweis, welches Gesetz das regelt. Kann man das ggfls. über die Abstandsflächen im Baugesetz ableiten ? Vielleicht hat hier schon mal jemand damit zutun gehabt. Über Antworten freue ich mich.

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  Diskussion zum Kommentar über den Brandschutzschalter (FeuerTRUTZ Magazin 2.2018)
Geschrieben von: André Gesellchen - 18.04.2018, 01:25 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (1)

Dipl.-Ing. Knut Czepuck, Ministerialrat im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, hat im FeuerTRUTZ Magazin 2.2018 einen Beitrag zum Umgang mit technischen Regeln geschrieben, in dem er auch auf den umstrittenen sog. Brandschutzschalter einging: https://www.feuertrutz.de/technische-reg...150/59991/
Da das Thema polarisiert, möchten wir an dieser Stelle zur Diskussion einladen.

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  Notwendigkeit Außentreppe als 2. baulicher Rettungsweg?
Geschrieben von: sun333 - 16.04.2018, 09:32 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (2)

Hallo zusammen,

​es geht um den Bau eines EFH mit zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss. Das Grundstück liegt mehr als 50 Meter (ca. 80m) von der öffentlichen Straße entfernt und ist über ein geradlinigen Privatweg mit 3m Breite erreichbar. Der Weg endet an diesem Grundstück.

Es geht um folgende Vorschrift:
[h=1][LEFT]§ 5 HBO[/LEFT][LEFT] – Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken[/LEFT][/h] [LEFT] (1) [SUP]1[/SUP]Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. [SUP]2[/SUP]Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, ist in den Fällen des Satz 1 anstelle eines Zu- oder Durchganges eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. [SUP]3[/SUP]Ist für die Personenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sind die dafür erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen herzustellen. [SUP]4[/SUP]Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. [SUP]5[/SUP]Soweit erforderliche Flächen nicht auf dem Grundstück liegen, müssen sie öffentlich-rechtlich gesichert sein.

(2) [SUP]1[/SUP]Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein; sie sind als solche zu kennzeichnen und ständig freizuhalten; die Kennzeichnung von Zufahrten muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. [SUP]2[/SUP]Fahrzeuge dürfen auf den Flächen nach Satz 1 nicht abgestellt werden.

[/LEFT]

Es wird jetzt diskutiert, ob eine Außentreppe notwendig ist, weil die Zufahrt mangels Bewegungsflächen nicht als Feuerwehrzufahrt geeignet wäre und die Feuerwehr nicht weiter als 50 Meter mit einer Leiter zum Haus laufen würde.

Kann das wirklich richtig sein? Kann am hier wirklich eine Außentreppe verlangen, die nicht nur eine Einladung für Einbrecher ist sondern auch noch teuer ist und optisch nicht gut aussieht?

​Danke für eure Hilfe.

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  Naturwissenschaftlich Fachräume in Schulen
Geschrieben von: Frank Fleischhauer - 13.04.2018, 09:06 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (3)

Liebe Kollegen,
in diversen Veröffentlichungen sowie auch in manchen "Regelwerken" wie z. B. dem BPD Schulen in Hamburg werden naturwissenschftliche Fachräume (insbesondere Chemieräume) immer wieder als "Räume mit explosions- oder erhöhter Brandgefahr" bewertet. Ich kann dieses aus folgenden Gründen nicht wirklich nachvollziehen:
- Die im Rahmen des Unterrichts verwendeten Gefahrstoffe liegen, selbst wenn die Schüler selbst damit experimentieren, nur in äußerst geringen Mengen vor. Mit wirklich gefährlichen Substanzen lässt man Schüler vermutlich schon aus Haftungsgründen nicht oder nur im Einzelfall hantieren.
- Die Verwendung von offenen Flammen kann kein Kriterium sein, denn dann wäre jedes Wohnzimmer mit Weihnachtsbaum in dieser Art einzustufen oder es wäre eine "illegale Nutzung".
- Auch die Menge an brennbaren Flüssigkeiten in der "Chemie-Sammlung" ist gegenüber dem Regal mit Petroleum oder Brennspritus im Drogeriemarkt zu vernachlässigen. Wir haben an einer weiterführenden Schule dazu mal eine Aufstellung abgefordert, das waren <20l insgesamt, und das dann auch im Gefahrstoffschrank.
- Alle Arbeiten mit gefährlichen Stoffen finden unter Aufsicht von Fachkräften statt.
Ich würde mich über Rückmeldungen freuen, denn man zweifelt da in der Argumentation schon manchmal an sich selbst.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer

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  Geländer an Anleiterfläche
Geschrieben von: Javaanse69 - 28.03.2018, 01:53 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich hab da ein kleines Problem zu lösen:
Ich habe ein Gebäude der Klasse 4 in BW
Anleiterhöhe max. 8m ok Brüstung. bzw. Geländer.
Ich würde gerne das Geländer zum aushängen oder als Türe mit Notbeschlag ausführen.
Das LRA macht bei diesem Gebäude nicht mit. Hab diese Lösung allerdings schon des öftern ausgeführt.
Hier wird diese Lösung abgelehnt. Ohne Begründung.
Allerdings finde ich keine Lektüre wo ich hierüber etwas nachlesen könnte.
Hat hierzu jemand Erfahrungen?
Wenn ich diese Lösung nicht hinbekomme muss ich eine Treppe als 2 ten Fluchtweg planen was einer sinnvollen Planung den Genickschuss in Sachen Kosten/Nutzen geben würde.
Selbst eine Leiter mit Rückenschutz lassen Sie mir nicht zu. Obwohl wir hier nur von 3 m Höhe zum darunterliegenden Balkon haben.
Eine Rettung über Dehleiter ist aus Zufahrtsgründen nicht möglich.

LG

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  Bauwerksteile: Decken
Geschrieben von: Stefan Herbener - 27.03.2018, 10:09 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (6)

Ich habe eine Frage zur Darstellung auf Seite 6.4.1-A S. 6-10, jeweils links unten. (Ausgabe 3/2018)

gem BayBO gelten die Anforderungen für Decken zwischen Geschoßen. Auch aus Art 27 (4) BayBO ergibt sich hier keine Anforderung für die oberste Decke.

mit freundlichen Grüßen
Stefan Herbener
Fachlehrer Baurecht an einer (Bau-)Technikerschule

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  Brandschutz bei Mobilfunktechnik
Geschrieben von: BBP Hm - 23.03.2018, 09:44 AM - Forum: Allgemeines - Antworten (3)

Brandschutz bei Mobilfunktechnik
Seid geraumer Zeit stehen in verschiedensten Bauweisen Mobilfunktechnikeinheiten in Gebäuden aller Art. Ab und zu wird man damit konfrontiert und trifft bei Eigentümern und Netzbetreibern auf unterschiedlichste Auffassungen.
Die Techniken stehen z. B. als sogenannte Outdoorschränke ungeschützt in Dachböden auf Holzbalkendecken ohne jegliche brandschutztechnische Abtrennung. In meinem Beispiel in einem altehrwürdigen Rathaus : Geb.-Kl. 5, Sonderbau, Denkmalschutz
In der Systemtechnik wird offenbar Energie umgewandelt. Die Geräte sind dann bis zu 60 °C heiß.
Nach meiner Auffassung sind diese Technikeinheiten Nutzungseinheiten, die gemäß Musterbauordnung § 29 durch Trennwände von anders genutzten Räumen abzutrennen sind.
Weiß da jemand etwas genaueres? Die Elt.-Bau-Richtlinie trifft nicht zu. Ich kenne auch keine diesbezüglichen Urteile o.ä..

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