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| Notöffnung von elektrischen Rollläden und Garagentoren |
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Geschrieben von: SBertsch - 25.10.2017, 02:41 PM - Forum: Bauprodukte
- Antworten (6)
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Guten Tag,
bei der Planung des 2. Rettungsweges gibt es in letzter Zeit vermehrt Fragen zur dessen Sicherstellung über Fenster mit Rollläden oder Garagentore, die elektrisch betrieben werden.
Von der obersten Bauaufsicht des Landes Hessen gibt es hierzu ja eine Positionierung, auch wenn diese sich nach meiner Kenntnis nicht auf einem ofiziellen Dokument wiederfindet: [INDENT]Die Regelungen der HBO bezüglich der Führung des 2. Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr basieren auf der Annahme, dass eine in der Nutzungseinheit „gefangene“ Person bei Ausfall des ersten Rettungsweges in der Regel das anleiterbare Fenster öffnen und auf seine Notlage aufmerksam machen wird. Sind Rettungsfenster durch elektrisch betriebene Rollläden verschlossen, so muss gewährleistet sein, dass auch bei Ausfall des elektrischen Antriebs ein manuelles Hochfahren des Rollladens und damit ein Öffnen des Fluchtfensters von innen möglich ist. Darüber hinaus müssen Fenster, die als Angriffswege für die Feuerwehr dienen, für die Feuerwehr von außen zugänglich sein. Vor diesen Fenstern angebrachte Rollläden oder Sonnenschutzvorrichtungen müssen durch die Feuerwehr leicht überwunden werden können und dürfen einen Feuerwehrangriff nicht wesentlich behindern.[/INDENT]
Nun stellt sich die Frage, welche Anforderungen zu beachten sind, wenn die Nutzbarkeit des 2. Rettungsweges bei Stromausfall über ein batteriebetriebenes System sichergestellt wird. Welchen Anforderungen müssen solche Systeme entsprechen? Gibt es hierzu Normen oder Richtlinien? Reicht die Erklärung des Herstellers zur Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie? Benötigt man eine Zustimmung im Einzelfall?
Ich freue mich über Ihre Einschätzung.
Freundliche Grüße
SBertsch
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| Elektromobilität und Brandaschutz |
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Geschrieben von: Frank Fleischhauer - 11.10.2017, 01:42 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Hallo Kollegen,
die M-GarVO klammert das Thema Elektromobilität mit den daraus resultierenden Fragestellung zu den Ladestellen und den Batterien bisher ja völlig aus. Insofern ist das Thema zumindest bauordnungsrechtlich "nicht zu beurteilen", soweit es sich nicht um die zugehörigen Mittelspannungsschaltanlagen gem. EltBauVO handelt. Hat hier jemand bereits erste Erfahrungen gesammelt und / oder kann Hinweise auf (auch lediglich versicherungsrelevante) Quellen oder andere Regularien und Schutzkonzepte geben? im konkreten Fall geht es um batteriebetriebene Nahverkehrfahrzeuge.
Herzliche Grüße aus S-H,
F. Fleischhauer
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| Haltbarkeitsdauer von Feuerlöschern |
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Geschrieben von: Hory - 28.09.2017, 11:43 AM - Forum: Allgemeines
- Antworten (2)
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Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und grade habe ich an euch eine Frage. Ich möchte einen Feuerlöscher kaufen und habe schon einige in einem Laden gesehen, doch diese haben nur ein Jahr Haltbarkeitsdauer. Ist das immer so? Ich finde es sei zu wenig.
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| Darstellung Netztrenneinrichtung ("Hauptschalter") in Feuerwehrplänen |
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Geschrieben von: ib-zoelch - 11.09.2017, 04:40 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Keine Antworten
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Hallo zusammen,
gemäß VdS- Richtlinie 2033 soll in feuergefährdeten Betriebsstätten die elektrische Anlage durch eine Netztrenneinrichtung, umgangsprachlich Hauptschalter, separat freigeschaltet werden.
Unter anderem ist der entsprechende Standort der Netztrenneinrichtung in den Feuerwehrplänen darzustellen.
Im konkreten Fall ist es so:
In einem Geschoß sind mehrere Räume. Ein Raum ist als feuergefährdete Betriebsstätte 'definiert' (Schreinerei). Die restlichen Räume sind bzgl. Feuergefährdung unkritisch.
Ein Verteiler (V1) versorgt die Steckdosenstromkreise und Maschinenanschlüsse in der feuergefährdeten Betriebsstätte.
Ein Verteiler (V2) versorgt die restlichen Räume, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass Stromkreise durch die feuergefährdete Betriebsstätte verlegt wurden.
Die Beleuchtung in der feuergefährdeten Betriebsstätte wird wiederum aus einem weiteren Verteiler (V3) versorgt.
Im Brandfall würde also über die Netztrenneinrichtung nicht die komplette Elektoinstallation spannungslos geschaltet werden.
Meine Frage nun:
Wie stelle ich es dar, wenn die betreffende Netztrenneinrichtung/ der betreffende Hautpschalter nur einen Teil des Geschosses bzw. Raumes spannungslos schaltet?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
W. Zölch
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| Heißbemessung Rippendecke |
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Geschrieben von: tiger_Boesch - 05.09.2017, 04:28 PM - Forum: Allgemeines
- Keine Antworten
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Hallo,
im Rahmen meiner Masterarbeit befasse ich mich mit Rippendecken. Durch eine Simulation im Brandfall möchte ich die Temperaturen im in der Rippe ermitteln und infolge dessen die Tragfähigkeit bestimmen.
Inwiefern werden Heißbemessungen bzw. Heißbemessungen in Kombination mit einer Brandsimulation in der Praxis angewendet. Ist eine Anwendung wirtschaftlich sinnvoll?
Eine Rückmeldung würde mich sehr weiterbringen.
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| Feststellvorrichtung für Brandschutztüren. |
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Geschrieben von: gilamonster2000 - 24.08.2017, 12:17 PM - Forum: Bauprodukte
- Antworten (2)
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Guten Morgen,
das DoorGuard System ist nach EN 1155 geprüft. Diese Prüfung ist ausschließlich für das Feststellelement. Das System bestehend aus Auslösevorrichtung, Brandmelder etc. muss in Deutschland nach den DIBt Prüfgrundlagen geprüft und zugelassen sein.
Ohne Zulassung bzw. neu Bauartgenehmigung darf ein Produkt nicht an Brandschutztüren verbaut sein.
Was zusätzlich zu klären wäre, ob die Eigenschaften der Brandschutztüre durch das System nicht negativ beeinflusst werden.
Im System befinden sich Batterien, die ab einer gewissen Temperatur explodieren/brennen. Was passiert dann mit der Türe????
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Meiner Meinung nach in Deutschland nicht einsetzbar!
Grüße
Andreas
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| Auffrischungskurs Brandschutzbeauftragter vom 14.-15.09.2017 |
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Geschrieben von: ProCampus - 07.08.2017, 04:04 PM - Forum: Aus- und Weiterbildung
- Keine Antworten
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[FONT="][SIZE=12px]Nach DGUV/vfdb/VdS müssen Brandschutzbeauftrage alle drei Jahre Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Ein entsprechender Auffrischungskurs für Brandschutzbeauftragte wird vom Distance and Independent Studies Center (kurz: DISC) der TU Kaiserslautern durchgeführt und von proCampus administrativ unterstützt. Der Kurs wird von dem Ingenieurbüro „i3b“ fachlich betreut.
Der Kurs besteht aus zwei Phasen mit zwei Präsenzterminen. Der Teilnehmer hat zunächst im Selbststudium die Möglichkeit, sein Wissen mit den zur Verfügung gestellten Lernmaterialien wieder zu festigen. Mit einer Prüfung und praktischen Aufgaben während den Präsenzterminen, testet der Teilnehmer sein Fachwissen.
Während der zweitätigen Präsenzphase wird den Teilnehmern zudem ein spannendes Rahmenprogramm geboten:
• Experimentalvortrag
• Werksführung durch ein regionales Unternehmen (bei allgemeinem Interesse)
• gemeinsame Weinprobe
• gemeinsamer Erfahrungsaustausch / Networking
Der Auffrischungskurs für Brandschutzbeauftragte umfasst zwei Lernphasen:
Die erste Lernphase besteht aus einem Selbststudium, in den die Teilnehmer unter anderem Aufgaben aus dem Arbeitsbereich eine Brandschutzbeauftragten bearbeiten. Der zugehörige Lehrbrief kann nach Zahlungseingang heruntergeladen werden.
Die zweite Lernphase findet als zweitägige Präsenzphase an der TU Kaiserslautern statt. Das vorläufige Programm sieht wie folgt aus:
Donnerstag, 14.09.2017
13:00 - 13:45 Uhr: Begrüßung / Organisatorisches / Erwartungen der Teilnehmer (BAR Dipl. Ing. (FH) Mike Kopp)
13:45 - 14:30 Uhr: Besprechung der Einsedeaufgaben (BA Dipl. Ing. (FH) Karsten Thiel)
14:30 - 15:00 Uhr: Kaffeepause
15:00 - 15:45 Uhr: Aktuelle Neuerungen im Brandschutz (BA Dipl. Ing. (FH) Karsten Thiel)
15:45 - 16:30 Uhr: Brandschutz mit fremdsprachingen Mitarbeiern (BAR Dipl. Ing. (FH) Mike Kopp)
16:30 - 17:15 Uhr: Experimentalvortrag "Brennen und Löschen" (Dipl. Chem. Matthias Amberg)
19:00 - ca. 21:00 Uhr: Erfahrungsaustausch (BAR Dipl. Ing. (FH) Mike Kopp)
Freitag, 15.09.2017
09:00 - 09:45 Uhr: Gefährdungsbeurteilung (Dipl. Ing. Ralf Schmitt)
09:45 - 10:30 Uhr: ASR A 1.3 und 2.2 (BA Dipl. Ing. (FH) Karsten Thiel)
10:30 - 11:00 Uhr: Kaffeepause
11:00 - 11:45 Uhr: Ausbildung im Betrieb (BA Dipl. Ing. (FH) Karsten Thiel)
11:45 - 12:30 Uhr: nach Festlegung durch die Teilnehmer (N.N.)
Ausklang bei einem gemeinsamen Mittagessen
Die Teilnehmer haben zudem die Möglichkeit Fragen aus Ihrer Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte/r einzubringen. Abends findet eine gemeinsame Weinprobe statt, bei der die Teilnehmer die Möglichkeit zum Austausch und zur Vernetzung erhalten.
Termin
Präsenzveranstaltung an der TU Kaiserslautern: 14.-15.09.2017 (Beginn am 14.09.2017 um 13 Uhr, Ende am 15.09.2017 um 13 Uhr.
Kosten: 704,60 € inkl. gesetzlicher MwSt. (die angegebenen Kosten beinhalten den Download des Lehrbriefes, die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung inkl. Verpflegung und Abendprogramm sowie die Unterrichtsmaterialien. Evtl. anfallende Kosten für Übernachtung sind selbst zu tragen).
Weitere Informationen finden Sie unter:
[URL="http://procampus-akademie.de/bildungsangebote/auffrischungskurs-brandschutzbeauftragter.html"]http://procampus-akademie.de/bildungsan ... agter.html[/URL]
Mit freundlichen Grüßen
Phillip Fränzel
studentische Hilfskraft
proCampus GmbH
Erwin-Schrödinger-Straße, Geb. 57, 67663 Kaiserslautern
Tel.: +49631-205-5183 / Fax: +49631-205-4996
[URL="http://www.procampus.de/"]http://www.procampus.de[/URL]
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Handelsregister: Amtsgericht Kaiserslautern HRB 4103
Geschäftsführerin: Dipl.-Kffr. techn. Julia Germann
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dieter Wagner
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