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  Treppenraumfläche für Berechnung der RWA-Größe
Geschrieben von: BaCharon - 26.09.2014, 02:01 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (1)

Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf §37 Abs. 11 + 12 BauONW.
WIr haben ein BV mit > 5 Geschossen über Gelände, gem. Abs. 12 wird also eine RWA erforderlich.
Das Treppenhaus ist an der Außenwand angeordnet. Die Außenwand verspringt im obersten Geschoss (Staffelgeschoss), so dass der Treppenraum oben kleiner ist als in den unteren Geschossen.

Welche Treppenraumfläche ist für die Berechnung der RWA-Größe, bei Anwendung der 5%-Regel heran zu ziehen? Die des obersten oder die der darunter liegenden Geschosse?
Vielen Dank
Barbara Charon

Betreff des Beitrags durch Forum-Admin angepasst, 08.10.2014

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  Trends im Brandschutz
Geschrieben von: GRuhe - 18.09.2014, 04:10 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

In Ausgabe 4.2014 haben wir mit dem Artikel "Which Trend is your Friend?" einen Ausblick auf die kommenden Themen der nächsten Jahre im Brandschutz gewagt. Den vollständigen Artikel können Sie [URL="http://www.brandschutzdialog.de/which-trend-is-your-friend/150/29342/"]auch online lesen[/URL].

Sagen Sie uns Ihre Meinung: Welche Trends sehen Sie? Was sind die Zukunftsaufgaben im vorbeugenden Brandschutz?

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  Literatur
Geschrieben von: Tom Jatzek - 15.08.2014, 01:03 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Mich würde interessieren wann das Buch Praxiswissen Brandschutz - Brandfallmatrix vorzubestellen bzw. erhältlich ist. Hier ist es ja schon zu sehen: http://feuertrutz.de/index.cfm?event=art...6&cid=5196

Nur der Bestelllink scheint noch nicht zu funktionieren.

Danke im Voraus.

MFG

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  Verantwortungen Mieter und Vermieter im Brandschutz
Geschrieben von: Helge Hanson - 08.05.2014, 11:46 AM - Forum: Allgemeines - Antworten (9)

Hallo,

ich arbeite für ein Unternehmen (Hessen) mit mehreren Standorten. Es handelt sich dabei um Bürogebäude und Industrieanlagen die z. T. angemietet sind.

Mir stellt sich immer wieder die Frage wie das Verhältnis Mieter - Vermieter geregelt ist. Die Vermietung ist bei uns über das interne Facility Management geregelt. Die müssen sich wiederum an den Eigentümer oder die Gebäudeverwaltung wenden.

Ich wurde nun als Brandschutzbeauftragter gefragt, wie hier nun die rechtliche Lage ist und besonders: Wer übernimmt anfallende Kosten??

Zur Information:

Einer unserer kleineren Produktionsstandorte will im angemieteten Objekt umbauen. Das Objekt ist eine angemietete Industriefläche in einem Gewerbegebiet. Der Betrieb baut elektrische Geräte zusammen.
Geplant ist eine neue Lagerhalle und das bestehende Hauptgebäude wird umgebaut. Das Brandschutzkonzept wird extern erstellt. Die BMA wird ebenfalls erneuert.

Die geltenden Arbeitsschutzvorschriften spielen hier ja ebenfalls eine Rolle.

Dazu wurden mir folgende Fragen gestellt:

1) Welche rechtlichen Folgen für den Brandschutz können sich aus dem Mieter - Vermieter Verhältnis ergeben?

2) Welche Rolle spielt hier die Verkehrssicherungspflicht bzw. die HBO?

3) Wie wirken sich Umbauten generell auf eine übertragene Verkehrssicherungspflicht aus?

3) Wie ist im Falle der Umbaumaßnahme vom Mieter die Kostenverteilung geregelt? Trägt allein der Mieter die Kosten oder werden die Kosten geteilt?

4) Welche Pflichten ergeben sich nach den Umbaumaßnahmen? (Z. B. Prüfung der BMA und Rauchmelder, Prüfung eventueller Feuerschutzabschlüsse)

5) Welche Rechtsgrundlagen sind zu berücksichtigen?


Ich denke, dass man dieses Thema auch evtl. in einem Artikel im FeuerTrutz Magazin erwähnen könnte. Falls dies schon getan wurde, würde ich mich über eine kurze Information freuen.

Vielen Dank für Ihre/eure Antworten.

MfG, Helge Hanson.

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  Diskussion zu allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) ab 01.04.2014
Geschrieben von: Admin Feuertrutz - 07.05.2014, 11:38 AM - Forum: Bauprodukte - Keine Antworten

Zum 01.04.2014 wurden allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) überarbeitet. Alle nicht in der ABM (Arbeitsgemeinschaft der Brandschutzlaboratorien der Materialprüfanstalten) und mit dem DIBt abgestimmten Extrapolationen waren zu entfernen. Für die Fälle, in denen eine rechtzeitige Erarbeitung eines neuen abPs aus Zeitgründen nicht erfolgen konnte, wurde von der Bauaufsicht die Möglichkeit eröffnet, so genannte „Deckblatt-abP“ zu erstellen.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen FeuerTRUTZ Magazin.

Wie sehen Sie die aktuelle Situation? Was ist Ihre Meinung?

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  PU-Kerndämmung B2 in Gebäudeklasse 5:
Geschrieben von: MDU - 06.04.2014, 07:36 PM - Forum: Bauprodukte - Antworten (2)

PU-Kerndämmung B2 in Gebäudeklasse 5:
geplanter Aussenwandaufbau: Verblender/Fingerspalt/PU-Dämmung B2 b=14cm/KS-Hintermauerwerk.
Fenster liegt aussenbündig mit der Kerndämmung.
Zwischen Fensterinnenkante und KS-Hintermauerwerk verbleibt ein Zwischenraum von ca. 6-8cm, der mit einer Trockenbauplatte verschlossen wird. Hinter der Trockenbauplatte ist die PU-Kerndämmung.
Frage: Nach Hamburger Bauordnung ist eine B2 Dämmung erlaubt, wenn eine Brandausbreitung auf und in die Dämmung ausreichend lange begrenzt wird. Muss die direkt an den Innenbreich anschliessende Kerndämmung durch eine Feuerschutzplatte gesichert werden?

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  Aktuelle Informationen zu abP ab dem 01.04.2014
Geschrieben von: Admin Feuertrutz - 26.03.2014, 03:32 PM - Forum: Bauprodukte - Keine Antworten

Die Bauministerkonferenz der Länder hat eine Übergangsregelung zu den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) veröffentlicht.
In einem Schreiben vom 11. März 2014 an die bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen erläutert die Fachkommission Bautechnik der ARGEBAU die zukünftigen Umgang mit abPs zum Feuerwiderstand von Bauteilen, deren Geltungsdauer zum 1.4.2014 ausläuft. Die Prüfstellen konnten u.a. aus personellen Kapazitätsgründen nicht alle vorliegenden Verlängerungsanträge rechtzeitig bearbeiten.

Die Bauindustrie befürchtet massive Probleme mit ihren Auftraggebern, wenn durch die fehlende Verlängerung der abPs ab dem 01.04.2014 kein gültiger Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweis für die betroffenen Bauprodukte/Bauarten vorgelegt werden kann. Dabei bestehen haftungsrechtliche Folgen, da die die betroffenen Bauprodukte und Bauarten bauaufsichtlich nicht zur Verwendung oder Anwendung kommen dürfen. Auch die Prüfstellen könnten davon betroffen sein, wenn abPs trotz Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ohne zwingenden Grund nicht verlängert werden.

Den angeschriebenen bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen wird darum gestattet, "die Teile von abPs, die aus bauordnungsrechtlicher Sicht zwar nicht ordnungsgemäß ausgestellt sind, deren Verwendung aber keine sachlichen Gründe entgegen stehen, weil sie auf regulär durchgeführten Prüfungen basieren, als sogenannte „Deckblatt-abPs“ ausnahmsweise und befristet bis zum 31.12.2014 zu verlängern. In diesen „Deckblatt-abPs“ muss dann konkret Bezug genommen werden auf die zu Grunde liegenden und beizufügenden Prüfberichte ("wie geprüft") und auf Antragstellerangaben zur Verwendung/Anwendung und zum Einbau".

In der nächsten Ausgabe des FeuerTRUTZ Magazins wird dazu ebenfalls ein Beitrag erscheinen. Was ist Ihre Meinung zu diesem Thema?

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  Kieferdecke aus Ziegelsplitthohlkörpern
Geschrieben von: JPA - 22.03.2014, 10:18 AM - Forum: Bauprodukte - Antworten (1)

Was ist eine "Kieferndecke aus Ziegelsplitthohlkörpern" Wurde 1952 ausgeführt. Eine Holzbaklkendecke mit Füllung ? Oder ist "Kiefer" der Hersteller???????

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  Pétursdóttir
Geschrieben von: JPA - 22.03.2014, 10:15 AM - Forum: Bauprodukte - Keine Antworten

was ist eine "Kieferdecke aus Ziegelsplitthohlkörpern"??????????????? Wurde 1952 ausgeführt.
Eine Holzbalkendecke mit Füllung oder ist "Kiefer" ein Hersteller? ????????????

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  Wo sind die Beiträge aus dem Feuertrutz-Forum ?
Geschrieben von: Harti - 21.03.2014, 11:05 PM - Forum: Fragen zum Forum, Hilfe, Kritik und Anregungen - Antworten (1)

Hallo,
ich frage mich, wohin das Brandschutz-Forum verschwunden ist.
Bisher habe ich immer gute Antworten auf Beiträge auf dem Feuertrutz-Brandschutzfachplanerforum gefunden.
Seit letzter Woche sind die ganzen Beiträge nur noch auf dem brandschutzfachplaner.de Forum zu lesen.
Ich habe mich sogar hier extra angemeldet, in der Hoffnung, dass hier die Beiträge zu finden sind- aber leider Fehlanzeige.
Ist das Absicht oder ein Versehen ?

Es grüßt

Harti

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