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| Fluchtweg? |
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Geschrieben von: Wommel - 31.08.2015, 06:13 AM - Forum: Allgemeines
- Antworten (1)
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Ich habe eine Garage in einem Einfamilienhaus (in NRW) angemietet. Nun behauptet der Vermieter, das der Zugang von der Garage ins Haus unbedingt als Fluchtweg frei bleiben müsse. Diese Tür ist nicht als Fluchtweg deklariert!
Ich verstehe das dann so; sollte es dort im Haus einmal brennen, fliehen die Anwohner an der Hauseigangstür vorbei in den Keller um dann sich in die verschlossene Garage zu "retten", denn zum Garagentor, welches dann nach öffnen nach draussen führen würde,hat er ja keinen Schlüssel, diesen habe ich als Mieter.
Da ich die totale Kontrolle durch den Vermieter befürchte; warum weiß ich selber nicht, habe ich diese Türe blockiert.
Er kann diese maximal 10cm öffnen, das er das schon versucht hat, ohne mich darüber zu informieren, hat er mir schon gesagt. Das wäre ja dann schon Hausfriedendbruch!?
Nun meine Frage, darf sich mein Vermieter den Aufgang zum Haus, welcher aus der von mir gemieteten Garage beginnt, freihalten? Natürlich möchte er das nur so, das er in die Garage kommt, nicht ich in seine Wohnung.
Was würdet Ihr mir raten? Er droht mir mit Kündigung, falls ich seine Forderung nicht erfülle!
Danke für alle eventuellen Urteile, Ratschläge und Hinweise!
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| Gegenüberliegende F90-A Wände |
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Geschrieben von: ferromat - 07.08.2015, 09:36 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Bei einer Stahlhalle, welche direkt an einen Massivbau anschließt soll die in der Industriebaurichtlinie geschaffene Erleichterung nach 5.10.4 herangezogen werden.
Der Massivbau wird in F90-A ertüchtigt durch zumauern sämtlicher Öffnungen.
Da die Stahlhalle <1800m² Grundfläche hat, und über genügend Rauch-und Wärmeabzug verfügt, ist die Einstufung für die Feuerwiderstandsdauer in F0 korrekt gewählt.
Die an der Stahlkonstruktion und zum Massivbau hin geplante F90 Wand wird als Porenbetonwand d=25cm ausgeführt und hat einen Abstand zum Massivbau von ca, 30cm, und zusätzlich noch 50cm über das Dach geführt.
Gemäß Brandschutzatlas 5.8.4-1 kann die an der F90 Wand anliegende Stahlkonstruktion auch in F0 ausgeführt werden.
Da die Stahlkonstruktion für sich stehen bleibt und auch der Massivbau für sich steht scheint der Planer hier alles richtig gemacht zu haben.
Jetzt kommen aber Einwände, dass die Stahlkonstruktion welche die F90 Wand trägt auch in der Feuerwiderstandsdauer F90 auszuführen sei. (DIN 4102)
Gelten in einem solchen Fall die Festlegungen der InduBauriLi oder die DIN 4102?
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| Außentüren mit Feuerwiderstandsqualifikation |
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Geschrieben von: Tom Jatzek - 23.07.2015, 09:40 AM - Forum: Bauprodukte
- Antworten (4)
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Hallo,
bei einem aktuellen Projekt ist eine Brandwand in einer inneren Ecksituation geplant worden. Die LBO sagt ja, dass eine Außenwand im 5 m Bereich öffnungslos und feuerbeständig auszubilden ist. Nun ist es der Wunsch des Bauherrn hier eine Tür einzubauen. Nach Recherche bei einigen Herstellern wurde mir mitgeteilt, dass es nur Außentüren bis zur Feuerwiderstandsfähigkeit feuerhemmend gibt.
Wann ist mit höher klassifizierten Türen zu rechnen? Gibt es hierzu keinen Markt? Ist ein Absatz für die Hersteller hier nicht zu erwarten? Oder liegt es an den langen Prüfzeiten der Prüfanstalten?
Danke im Voraus!
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| Dunkelraum - Forschungseinr. in Hochhaus |
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Geschrieben von: cyberfire112 - 16.07.2015, 07:38 AM - Forum: Allgemeines
- Antworten (1)
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Hallo Forum,
im Rahmen einer Sicherheitsbegehung kam folgende Frage auf, die ich gerne teilen möchte;
In einer hess. Forschungseinrichtung werden 3 Dunkelräume zu Licht-Forschungszwecken betrieben.
Dunkel = absolute Dunkelheit !!
Beleuchtete oder langnachleuchtende Fluchtwegkennzeichnungen werden strikt abgelehnt (!),
Argument: die Messergebnisse werden sonst verfälscht.
Bauliche Situation; die Räume befinden sich in OG 2 eines 14 stöckigen Hochhauses
Während Versuchen anwesende Personen; ca. 6-10 Personen.
Vorläufige durch die eigenen Sicherheitsbeauftragten gewählte Lösung:
- aufhängen von nicht nachleuchtenden Fluchtwegschildern
- Ausgabe von LED-Taschenlampen an alle im Raum befindliche Personen (Aufbewahrung "am Mann")
während der Versuchsreihen
- Unterweisung der Personen über die Ablaufprozedur
- Unterschrift der einzelnen Personen zur Dokumentation der Unterweisung
Hat jemand Erfahrung mit solchen Situationen ?
Wie sehen Sie diese Situation ?
Welche Lösungsmöglichkeiten sehen Sie ?
Herzlichen Dank für Hilfe und Unterstützung !!
MfG
Michael
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| Aufschlagsrichtung von Türen |
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Geschrieben von: holpie - 23.06.2015, 11:11 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Keine Antworten
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Innerhalb eines Gebäudes ist die Aufschlagrichung nicht zwingend vorgeschrieben. Es muss ggf. eine Gefährdungsanalyse gemacht werden. Fällt die positiv aus, kann die Tür auch gegen die Lauf-/Fluchtrichtung aufschlagen.
In der ASR sind nur die Notausgänge benannt, die nach außen aufschlagen sollen. Doch auch hier sind andere Lösungen, nach erfolgter Geährdungsanalyse, möglich. Diese Gefährdungsanalyse ist Teil des Arbeitsstätten-Rechts und bedarf "nur" einer Dokumentation, aber keiner baurechtlichen Abweichung.
Ausnahmen: in diversen Sonderbauordnungen vorgeschriebene Öffnungsrichtungen. Hier müssen bei Änderungen auch Gefährdungsanalysen voran gestellt werden, dann ist aber eine Abweichung zu beantragen.
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| innere Brandwand - aufgehende Giebelwand |
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Geschrieben von: Marc - 19.05.2015, 02:52 PM - Forum: Allgemeines
- Antworten (1)
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ich finde überall wie eine Brandwand im Dachbereich auszuführen ist (30cm über dach, 50cm seitlich ....)
Aber was ist, wenn der First bzw. traufen um 1,50m versetzt sind (also eine aufgehende Giebelwand vorhanden ist.
Reicht dies als Brandwand?
Danke
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| Anders genutzte Räume |
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Geschrieben von: UBare - 14.04.2015, 03:38 PM - Forum: Allgemeines
- Antworten (1)
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Hallo Forum,
Bayerische Bauordnung, Art. 27, Absatz 2, Nummer 1:
"Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen."
Was sind im Sinne der bayerischen Bauordnung "anders genutzte Räume" und wo ist diese Definition zu finden?
In einer amtlichen Kommentierung in Hessen sind anders genutzte Räume zum Beispiel Lagerräume, Technikräume oder Archive. Was gilt in Bayern?
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| Anders genutzte Räume |
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Geschrieben von: UBare - 14.04.2015, 03:14 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (1)
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Bayerische Bauordnung, Art. 27, Absatz 2, Nummer 1:
"Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen."
Was sind im Sinne der bayerischen Bauordnung "anders genutzte Räume" und wo ist diese Definition zu finden?
In einer amtlichen Kommentierung in Hessen sind anders genutzte Räume zum Beispiel Lagerräume, Technikräume oder Archive. Was gilt in Bayern?
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| UBare |
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Geschrieben von: UBare - 14.04.2015, 02:49 PM - Forum: Allgemeines
- Antworten (1)
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Liebes Forum,
Bayerische Bauordnung, Art. 27, Absatz 2, Nummer 2:
"Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen."
Was sind im Sinne der bayerischen Bauordnung "anders genutzte Räume" und wo ist diese Definition zu finden?
In einer amtlichen Kommentierung in Hessen sind anders genutzte Räume zum Beispiel Lagerräume, Technikräume oder Archive. Was gilt in Bayern?
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| Erstellung Alarmierungskonzept |
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Geschrieben von: LSchulz - 11.03.2015, 02:55 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Nachdem ich zehn Jahre lang den technischen Brandschutz im Unternehmen (Krankenhaus, Maxiamalversorger, 1.100 Betten) geleitet habe, bin ich seit Anfang des Jahres innerhalb des Hauses gewechselt und bin nun BSB (ohne andere Aufgaben). Im Haus gibt es eine Bauabteilung, welche Neu-, Aus- und Umbauten steuert - dies jedoch recht unkoordiniert.
Für eine Gebäudesanierung soll ich nun ein Alarmierungskonzept sowie ein Brandmeldekonzept erstellen. Ich bin niemand, der sich von vorneherein neuen Aufgaben verschließt, jedoch frage ich mich, ob solche Konzepterstellungen tatsächlich in den Aufgabenbereich des BSB fallen.
Ein Brandmeldekonzept habe ich in der Vergangenheit bereits mit Hilfe von Mustern/ Vorlagen (z.B. VdS) mit erstellt, bei einem Alarmierungskonzept fange ich jedoch bei null mit einem weißen Blatt Papier an. Trotz Suche bin ich hinsichtlich eines Musters o.ä. nicht fündig geworden.
- Erstellt der BSB Alarmeirungskonzepte?
- Gibt es besondere notwendige Voraussetzungen/ Kenntnisse für eine solche Erstellung?
- Welche Unterlagen/ Informationen werden benötigt?
- Gibt es Mustervorlagen o.ä.?
Vielen Dank im Voraus!
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