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  Außentüren mit Feuerwiderstandsqualifikation
Geschrieben von: Tom Jatzek - 23.07.2015, 09:40 AM - Forum: Bauprodukte - Antworten (4)

Hallo,

bei einem aktuellen Projekt ist eine Brandwand in einer inneren Ecksituation geplant worden. Die LBO sagt ja, dass eine Außenwand im 5 m Bereich öffnungslos und feuerbeständig auszubilden ist. Nun ist es der Wunsch des Bauherrn hier eine Tür einzubauen. Nach Recherche bei einigen Herstellern wurde mir mitgeteilt, dass es nur Außentüren bis zur Feuerwiderstandsfähigkeit feuerhemmend gibt.

Wann ist mit höher klassifizierten Türen zu rechnen? Gibt es hierzu keinen Markt? Ist ein Absatz für die Hersteller hier nicht zu erwarten? Oder liegt es an den langen Prüfzeiten der Prüfanstalten?

Danke im Voraus!

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  Dunkelraum - Forschungseinr. in Hochhaus
Geschrieben von: cyberfire112 - 16.07.2015, 07:38 AM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Hallo Forum,
im Rahmen einer Sicherheitsbegehung kam folgende Frage auf, die ich gerne teilen möchte;

In einer hess. Forschungseinrichtung werden 3 Dunkelräume zu Licht-Forschungszwecken betrieben.
Dunkel = absolute Dunkelheit !!

Beleuchtete oder langnachleuchtende Fluchtwegkennzeichnungen werden strikt abgelehnt (!),
Argument: die Messergebnisse werden sonst verfälscht.

Bauliche Situation; die Räume befinden sich in OG 2 eines 14 stöckigen Hochhauses

Während Versuchen anwesende Personen; ca. 6-10 Personen.

Vorläufige durch die eigenen Sicherheitsbeauftragten gewählte Lösung:
- aufhängen von nicht nachleuchtenden Fluchtwegschildern
- Ausgabe von LED-Taschenlampen an alle im Raum befindliche Personen (Aufbewahrung "am Mann")
während der Versuchsreihen
- Unterweisung der Personen über die Ablaufprozedur
- Unterschrift der einzelnen Personen zur Dokumentation der Unterweisung

Hat jemand Erfahrung mit solchen Situationen ?
Wie sehen Sie diese Situation ?
Welche Lösungsmöglichkeiten sehen Sie ?

Herzlichen Dank für Hilfe und Unterstützung !!
MfG
Michael

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  Aufschlagsrichtung von Türen
Geschrieben von: holpie - 23.06.2015, 11:11 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Keine Antworten

Innerhalb eines Gebäudes ist die Aufschlagrichung nicht zwingend vorgeschrieben. Es muss ggf. eine Gefährdungsanalyse gemacht werden. Fällt die positiv aus, kann die Tür auch gegen die Lauf-/Fluchtrichtung aufschlagen.
In der ASR sind nur die Notausgänge benannt, die nach außen aufschlagen sollen. Doch auch hier sind andere Lösungen, nach erfolgter Geährdungsanalyse, möglich. Diese Gefährdungsanalyse ist Teil des Arbeitsstätten-Rechts und bedarf "nur" einer Dokumentation, aber keiner baurechtlichen Abweichung.

Ausnahmen: in diversen Sonderbauordnungen vorgeschriebene Öffnungsrichtungen. Hier müssen bei Änderungen auch Gefährdungsanalysen voran gestellt werden, dann ist aber eine Abweichung zu beantragen.

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  innere Brandwand - aufgehende Giebelwand
Geschrieben von: Marc - 19.05.2015, 02:52 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

ich finde überall wie eine Brandwand im Dachbereich auszuführen ist (30cm über dach, 50cm seitlich ....)
Aber was ist, wenn der First bzw. traufen um 1,50m versetzt sind (also eine aufgehende Giebelwand vorhanden ist.
Reicht dies als Brandwand?
Danke

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  Anders genutzte Räume
Geschrieben von: UBare - 14.04.2015, 03:38 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Hallo Forum,

Bayerische Bauordnung, Art. 27, Absatz 2, Nummer 1:


"Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen."

Was sind im Sinne der bayerischen Bauordnung "anders genutzte Räume" und wo ist diese Definition zu finden?

In einer amtlichen Kommentierung in Hessen sind anders genutzte Räume zum Beispiel Lagerräume, Technikräume oder Archive. Was gilt in Bayern?

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  Anders genutzte Räume
Geschrieben von: UBare - 14.04.2015, 03:14 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (1)

​Bayerische Bauordnung, Art. 27, Absatz 2, Nummer 1:

"Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen."

Was sind im Sinne der bayerischen Bauordnung "anders genutzte Räume" und wo ist diese Definition zu finden?

In einer amtlichen Kommentierung in Hessen sind anders genutzte Räume zum Beispiel Lagerräume, Technikräume oder Archive. Was gilt in Bayern?

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  UBare
Geschrieben von: UBare - 14.04.2015, 02:49 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Liebes Forum,

​Bayerische Bauordnung, Art. 27, Absatz 2, Nummer 2:

"Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen."

Was sind im Sinne der bayerischen Bauordnung "anders genutzte Räume" und wo ist diese Definition zu finden?

In einer amtlichen Kommentierung in Hessen sind anders genutzte Räume zum Beispiel Lagerräume, Technikräume oder Archive. Was gilt in Bayern?

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  Erstellung Alarmierungskonzept
Geschrieben von: LSchulz - 11.03.2015, 02:55 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (1)

Nachdem ich zehn Jahre lang den technischen Brandschutz im Unternehmen (Krankenhaus, Maxiamalversorger, 1.100 Betten) geleitet habe, bin ich seit Anfang des Jahres innerhalb des Hauses gewechselt und bin nun BSB (ohne andere Aufgaben). Im Haus gibt es eine Bauabteilung, welche Neu-, Aus- und Umbauten steuert - dies jedoch recht unkoordiniert.
Für eine Gebäudesanierung soll ich nun ein Alarmierungskonzept sowie ein Brandmeldekonzept erstellen. Ich bin niemand, der sich von vorneherein neuen Aufgaben verschließt, jedoch frage ich mich, ob solche Konzepterstellungen tatsächlich in den Aufgabenbereich des BSB fallen.
Ein Brandmeldekonzept habe ich in der Vergangenheit bereits mit Hilfe von Mustern/ Vorlagen (z.B. VdS) mit erstellt, bei einem Alarmierungskonzept fange ich jedoch bei null mit einem weißen Blatt Papier an. Trotz Suche bin ich hinsichtlich eines Musters o.ä. nicht fündig geworden.

- Erstellt der BSB Alarmeirungskonzepte?
- Gibt es besondere notwendige Voraussetzungen/ Kenntnisse für eine solche Erstellung?
- Welche Unterlagen/ Informationen werden benötigt?
- Gibt es Mustervorlagen o.ä.?

Vielen Dank im Voraus!

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  Wer braucht den Eiserner Vorhang noch?
Geschrieben von: Student - 10.03.2015, 07:31 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (3)

"Wer braucht den Eisernen Vorhang noch?"
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Rahmen einer wissenschaftlichen Ausarbeitung möchte ich Euch diese etwas provokante aber ergebnisoffene Frage stellen und wäre an Eurer Meinung sehr interessiert. Ich habe einen Artikel dazu geschrieben, den Ihr untenstehend findet. Es sind auch ein paar Fragen dabei, es wäre sehr schön, wenn Ihr ein wenig Zeit findet etwas dazu zu schreiben oder wenn Ihr weiter Fragen dazu aufschreibt, die Euch einfallen. Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe.

Der Eiserne Vorhang trennt in einem Theaterbau mit Großbühne das Zuschauer- vom Bühnenhaus. Ist dieses Brandschutzbauteil in einem modernen Theaterbetrieb noch zeitgemäß oder kann es durch andere, organisatorische, oder anlagentechnische Konzepte kompensiert werden?

In der Politik ist der Eiserne Vorhang längst gefallen und es stellt sich nach vielen Anpassungen, Verordnungs- und Gesetzesänderungen über die Jahre hinweg, die Frage: Ist der Eiserne Vorhang für die hermetische Abschottung zweier Brandabschnitte in einem Theaterbau mit Großbühnen zwischen Bühnen- und Zuschauerhaus überhaupt noch erforderlich?
Historisch im 19. Jahrhundert begründet, nach dem verheerenden Ringtheaterbrand von Wien im Jahr 1881 erstmals gesetzlich vorgeschrieben, ist der Eiserne Vorhang in jedem Theater mit Voll- oder Großbühne in Deutschland und in vielen anderen Ländern verbaut. Er sorgt für das bauaufsichtlich grundsätzlich geforderte Abschottungsprinzip und der Aufteilung in Brandabschnitte.

Heute, nach dem die gefährliche Gasbeleuchtung und die leicht brennbaren Dekorationen aus dem Bühnenhaus verbannt sind, sind auch zwei wesentliche Bestandteile eines Feuers, die Zündquelle und der brennbare Stoff stark reduziert. Gibt es die einst so gefürchtete „entsetzliche Gefahr der Feuergase“ [1] auf der Bühne überhaupt noch oder hat die moderne Entwicklung diese längst im Griff, d.h. unter Kontrolle?
Zudem hat sich die Mannschaft die für den reibungslosen Ablauf im Theaterbetrieb sorgt stark gewandelt. Die vielerorts eingesetzten Seeleute, die wegen ihres geschickten Umgangs mit Tauwerk beliebte „Kulissenschieber“ waren sind durch Fachkräfte, Veranstaltungs-techniker wie Bühnen- und Beleuchtungsmeister, Betriebsingenieure und Theateringenieure mit speziell ausgerichteten Studienschwerpunkten abgelöst. Der Theaterbetrieb ist professionell in der Technik, dem Arbeits- und dem Brandschutz geworden. Eine leistungsstarke Technische Gebäudeausrüstung TGA, in Form von Beregnungsanlagen und Sprinkler sorgt für eine wirksame Brandbekämpfung, noch bevor Feuer und Rauch den Weg in das Zuschauerhaus finden.

Die einst gefürchtete Feuerwalze, die unvermittelt in den Zuschauerraum schlägt, gibt es so nicht mehr, sie kann in der Art der Brandereignisse des 19 Jahrhunderts nicht mehr entstehen. Ist ein Brandszenario, mit einer Bühne im Vollbrand oder ein Feuer mit einer für die Zuschauer gefährlich werdender Rauchschicht, die nicht über die Rauchabzüge des Bühnenhauses abströmt, überhaupt realistisch? Die Portalöffnung, die eine bauliche Rauchschürze bildet, hält den entstehenden Rauch im Bühnenturm, ein Abströmen nach unten ist physikalisch nicht zu erwarten.

Die vorhandenen Brandlasten im Bühnenhaus müssen in Augenschein genommen und analysiert werden. Wie hoch ist eigentlich das Gefährdungspotential? Wie hoch ist die Gefahr der Entzündung der unter ständiger Beobachtung des anwesenden, gut ausgebildeten Fachpersonals stehenden, schwerentflammbaren Kulissen und Dekorationen? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Brandausbruches? Was ergibt die Gefährdungsbeurteilung?
In den modernen Veranstaltungsstätten, den Arenen, Mehrzweck- und Messehallen gibt es den Eisernen Vorhang nicht. Der Rauch kann bei einem Brand einfach nach oben. Das Theater bietet im Zuschauerraum nicht die große Höhe wie eine Mehrzweck- oder Messehalle, hat aber den Vorteil, durch das Bühnenhaus gleich über einen Kamin zur Endrauchung zu verfügen.

Bei geöffneten Rauchhauben zieht der aufsteigende Rauch zudem die Luft aus dem Zuschauerhaus in das Bühnenhaus hinein. Die Nachströmung als Ausgleich für die über die Rauchhauben entweichenden Gasvolumen, wie sie in der Muster-Versammlungs-stättenverordnung, in der letzten Änderung vom Juli 2014 gefordert wird, kann über den Zuschauerraum erfolgen. Nachströmöffnungen auf der Bühne sind vom Platzbedarf ohnehin schwer zu verwirklichen, sie stören den täglichen Betriebsablauf.
Die Randbedingungen aus organisatorischem, baulichen, anlagentechnischen und abwehrendem Brandschutz haben sich in den eineinhalb Jahrhunderten des Eisernen Vorhanges enorm weiterentwickelt. Die Vorschriften zum Schutzvorhang haben lediglich die Forderung nach dem „Eisen“ aufgegeben.
Sind es nicht vielmehr die Gefährdungen durch das tonnenschwere Torblatt, das uns Sorgen bereiten sollte? Eine schwebende Last, die über die Not-Auslösung in Bewegung gesetzt, nicht mehr gestoppt werden kann, bis sie zwar gedämpft aber unaufhaltsam auf den Bühnenboden aufsetzt.

Es gibt wenige vergleichbare Gefährdungen im Arbeitsalltag eines Bühnenbeschäftigten oder Schauspielers. Die Forderung der Versammlungsstättenverordnung in Rheinland-Pfalz, zur Kontrolle der Funktion des Schutzvorhanges, in Anwesenheit der Feuerwehr, ist mit dem teils hektischen Treiben etwa bei einer Premiere mit dem Arbeitsschutz kurz vor der Vorstellung, konträr. Alle Beteiligten sind gedanklich an das Stück gebunden und in dieser Stresssituation soll dann der Eiserne Vorhang unter Anwesenheit der Brandwache abgesenkt werden.
Wie reagieren die Zuschauer im Brandfall auf einen, unter lauten Glockenschlag sich absenkenden Eisernen Vorhang. Wird hierdurch nicht eine Panik provoziert, die auch eine verrauchte Bühne nicht übertreffen kann?
In den Niederlanden gibt es die Forderung nach dem Schutzvorhang seit vielen Jahren nicht mehr, Berichte von großen Theaterbränden oder durch Brand im Bühnenhaus gefährdete Zuschauer sind dem Verfasser nicht bekannt.

Die neuen Bauvorschriften, Musterbauordnung, Muster-Industriebaurichtlinie und viele Sonderbauvorschriften, ermöglichen durch Kompensation bauaufsichtliche Regelungen zu umgehen. Auch im Theater ist eine Modernisierung hin zu neuen Konzepten im Brandschutz gefordert.
Moderne Hilfsmittel, wie z.B. die Simulation am Computer, zur Entfluchtung des Zuschauerraumes mit Berechnung der Personenströme, sind heute anerkannte Methoden, die einen hinreichenden Personenschutz für denkbare Brandszenarien gewährleisten können.
Das Sicherheitsniveau muss erhalten bleiben. Es können aber durch andere, moderne Konzepte des Brandschutzes, über alle Bereiche wie bauliche und organisatorische Maßnahmen, gleichwertig die Schutzziele erreicht werden. Bei immer knapper werdenden Kassen der kommunalen oder anderer Betreiber, spielen die Kosten für den Erhalt oder den Neu-Einbau des Eisernen Vorhang einen nicht unerheblichen Faktor. Man denke nur an die vielen in die Jahre gekommenen Antriebsmaschinen der Schutzvorhänge, die vielerorts noch täglich ihren Dienst verrichten und sich von einer Sachverständigenprüfung zur nächsten retten, bis sie mangels Ersatzteilen oder fachkundigem Monteur zum stehen kommen.

Das Gesamtsystem Theater hat sich gewandelt, doch der große schwere Dinosaurier, Eiserner Vorhang ist von der Entwicklung verschont geblieben. Die von ihm ausgehenden Gefährdungen, die große schwebende Last über Personen ist erhalten geblieben. Im Notfall, d.h. bei Notauslösung sogar ohne Kontrolle der Bewegung.
In den fünfziger Jahren war es führenden Theatertechnikern wie Adolf Zotzmann ein Anliegen, das Spielgeschehen näher an die Zuschauer zu verlagern. Theaterbauten dieser Zeit wie z.B. das Theater Trier haben deshalb den Eisernen Vorhang bogenförmig vor dem Orchester angeordnet. Wäre der Eiserne Vorhang heute nicht mehr erforderlich, kann sich dieser Umstand sehr positiv auf die Inszenierungen in allen Theatern auswirken. Die Kunst kann ein gutes Stück näher an die Zuschauer heranrücken.

In den Brandschutzvorschriften hat sich in den letzten Jahren viel geändert. Beispielhaft sei hier die Holzbauweise auch für größere, mehrstöckige Bauten erwähnt, eine Bauweise, die noch vor wenigen Jahren undenkbar für die Architekten und die genehmigenden Behörden war. Es ist also durchaus möglich, eingefahrene Vorschriften nach eingehender fachlicher Prüfung abzuändern und die Frage zu stellen: Wer braucht den Eisernen Vorhang noch?

Der Autor: Andreas Jäger, Petersberg 2, 54426 Heidenburg
Tel. 0170 632 76 55, email: jaeger-heidenburg@t-online.de

Die im Artikel gestellten Fragen sollen im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit, Fachgebiet Brandschutz untersucht werden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir auf beiliegendem Blatt eine Rückmeldung zu diesem Artikel geben.

Vielen Dank

Fragen zum Artikel: Wer braucht den Eisernen Vorhang noch ? (Die Fragen sind auf Theaterleute abgestimmt.)

Wie groß schätzen Sie die Gefahr eines Brandes mit starker Rauchentwicklung in Ihrem Theater ein ? Oder gab es schon einmal ein Schadensfeuer ?

Wurde der Eiserne Vorhang in Ihrem Theater schon einmal per Notauslösung in einer Gefahrensituation abgesenkt ? Wenn ja: Was war der Grund, was ist passiert ?

Gab es schon einmal Zwischenfälle oder Unfälle durch den Eisernen Vorhang ? Wurden Mitarbeiter oder Zuschauer gefährdet durch das schließende Torblatt ?

Fällt Ihnen eine Fragestellung im Zusammenhang mit dem Eisernen Vorhang, der Brandabschottung zwischen Zuschauer- und Bühnenhaus oder dem Rauchabzug ein ?

Hätten Sie Interesse, dass in Ihrem Theater im Rahmen dieser wissenschaftlichen Arbeit Rauchversuche durchgeführt würden? Kann ich Sie im Lauf der nächsten Jahre kontaktieren ?

Vielen Dank für Ihre Rückantwort, die Antworten sind natürlich völlig unverbindlich, sie werden von mir diskret nur im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit verwendet.

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  Anforderung an Rettungsfenster (2.RW) mit elektrischem Rollladen
Geschrieben von: Rettung72 - 24.02.2015, 10:16 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (3)

Sehr geehrte Damen und Herren,

darf beim 2. Rettungsweg über ein Fenster ein elektrischer Rollladen ausgeführt werden? Wie schnell muss der Rettungsweg frei sein?

Die immer wieder angepriesenen mechanischen Nothandkurbeln sind für den Rettungsfall nicht geeignet, da die Übersetzung 30:1 (30x kurbeln = 1x Wellenumdrehung am Rollladen) ist und für den Rettungsfall eigentlich von den Herstellern ausgeschlossen sind.
Eine Akkupufferung erfordert jedes Jahr eine fachmännische Wartung mit entsprechenden Folgekosten.

Laut meiner Kenntnis ist dieses Thema bisher in den Landesbauordnungen noch nicht richtig angekommen. Doch die Problematik häuft sich und wird bisher sehr verschieden ausgelegt.

Wer weiß etwas?

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