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| Einordnung Gebäudeklasse |
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Geschrieben von: hambrock - 20.07.2016, 09:55 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (4)
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Als Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz mit Sitz in Oldenburg (Olbg.) wird durch unser Büro im Rahmen des Bauantragsverfahrens die Einordnung in eine Gebäudeklasse vorgenommen. Entsprechend der Höhe werden die Gebäude in die Gebäudeklasse 3, 4 oder 5 eingeordnet.
Die Einordnung in eine Gebäudeklasse erfolgt ebenso für Pflegeheime. Bei Pflegeheimen, die in die Gebäudeklasse 4 eingeordnet werden, wird nun zum zweiten Mal durch eine untere Bauaufsicht eine Einordnung in die Gebäudeklasse 5 gefordert. Dies aus dem Grund, da das gesamte Pflegeheim als eine Nutzungseinheit > 400 m² betrachtet wird und somit eine Einordnung in die Gebäudeklasse 4 nicht möglich wäre.
Nach meiner Auffassung ist diese Auslegung der NBauO nicht korrekt.
Entsprechend § 2 (3, Satz 4) dürfen in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² vorhanden sein. Ich lese daraus, dass der Gesetzgeber hier über Nutzungseinheiten im Plural spricht. D.h., innerhalb eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 dürfen sich eine Vielzahl an Nutzungseinheiten befinden. Es kann also einem Pflegeheim nicht per se unterstellt werden, dass es sich hierbei um eine große Nutzungseinheit handelt und es daher automatisch in die Gebäudeklasse 5 einzuordnen ist.
Hinzu kommt, dass die beiden angesprochenen Pflegeheime über notwendige Flure erschlossen werden und die Bewohnerzimmer untereinander durch brandschutztechnisch bemessene Trennwände getrennt sind.
Das Gleiche gilt nach meiner Auffassung auch für Schulen. Auch dort können innerhalb einer Schule mehrere Nutzungseinheiten gebildet werden.
Ich bitte hierzu einmal um Rückmeldung, ob ich mit meiner Einschätzung und Auslegung der NBauO in diesem Fall richtig liege.
Bei massiven Standdardbauten aus StB und Mauerwerk ist die Einordnung in eine höhere Gebäudeklasse prinzipiell zwar kein Problem, es führt aber zu Mehrkosten bei der Bauausführung durch z.B. eine höhere Überdeckung der Bewehrung bei Betonbauteilen und zu weitergehenden Anforderungen entsprechend NBAuO (z.B. Rauchabzug in den Treppenräumen)
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| FeuerTRUTZ startet Aufruf "Brandschutz wirkt!" |
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Geschrieben von: Redaktion FeuerTrutz - 05.07.2016, 10:41 AM - Forum: Allgemeines
- Keine Antworten
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In der öffentlichen Wahrnehmung kommt der vorbeugende Brandschutz oft schlecht weg. Er gilt als Kostentreiber bei Bauprojekten und im Bestand (z.B. bei Schulen) oder wird für Verzögerungen bei Großprojekten verantwortlich gemacht (z.B. Berliner Flughafen). Zudem sorgen Brandschutzvorschriften zuweilen dafür, dass Gebäude nicht wie gewünscht genutzt werden können. In die Publikumsmedien schaffen es außerdem fast nur Berichte über Großbrände oder Feuer, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Die zahlreichen Fälle, in denen Brände durch Brandschutzeinrichtungen früh gelöscht, eingedämmt oder an der Ausbreitung gehindert wurden, sind selten eine Schlagzeile wert. Dabei ereignen sich solche "Erfolgsgeschichten" täglich in großer Zahl.
Um dieses Missverhältnis in der Berichterstattung und nachfolgend in der öffentlichen Wahrnehmung zu korrigieren, möchte FeuerTRUTZ künftig regelmäßig positive Berichte über verhinderte oder eingedämmte Brände veröffentlichen. Schließlich sind es Brandschutz-Produkte wie BMAs, Sprinkleranlagen, Brandschutztüren, Kabelabschottungen etc., die tagtäglich viele Leben retten und enorme Werte vor der Vernichtung durch Feuer bewahren.
Daher bitten wir Sie, uns zu informieren, wann immer der vorbeugende Brandschutz seine Wirksamkeit unter Beweis gestellt hat. Erfolgsberichte - möglichst samt Fotos - schicken Sie bitte mit dem Betreff "Brandschutz wirkt!" an [EMAIL="redaktion@feuertrutz.de"]redaktion@feuertrutz.de[/EMAIL] .
Wir veröffentlichen eine Auswahl hier auf [URL="http://www.feuertrutz.de"]www.feuertrutz.de[/URL] , im FeuerTRUTZ Magazin und in unseren anderen Publikationen. Vor einer Veröffentlichung setzen wir uns mit dem Einreichenden in Verbindung. Bei einer Veröffentlichung im FeuerTRUTZ Magazin erhält der Einreichende einen Gutschein über 50,- € für unseren E-Shop [URL="https://www.baufachmedien.de"]www.baufachmedien.de[/URL]
Wir freuen uns auf Ihre Einsendung!
Ihre Redaktion FeuerTRUTZ Magazin
[EMAIL="redaktion@feuertrutz.de"]redaktion@feuertrutz.de[/EMAIL]
Tel.: 0221/5497-534
Weitere Informationen unter [URL="http://www.feuertrutz.de/brandschutz-wirkt/"]www.feuertrutz.de/brandschutz-wirkt[/URL]
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| Panikschließung - wann wird sie notwendig? |
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Geschrieben von: gilamonster2000 - 15.06.2016, 02:04 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (1)
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Hallo liebe Brandschutzexperten,
mir ist nur die Aussage ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" bekannt, dass Türen im Verlauf von Fluchtwegen sich "leicht und ohne Hilfsmittel" öffnen lassen müssen, solange Personen auf diesen Fluchtweg angewiesen sind.
Bei der Planung von Tür-Schließungen allgemein stellt sich mir jetzt die Frage, was denn genau als Fluchtweg zu definieren ist. Sind die Abschlusstüren eines großen Ausstellungsraumes (nicht VStättV) mit einer Panikschließung zu versehen, weil ja grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass Personen eingeschlossen werden?
Gibt es andere Vorschriften, aus denen man die Notwendigkeit einer Panikschließung aus Räumen ableiten könnte?
Wie handhaben Sie das in Ihrer Zuständigkeit? - Für Rückmeldungen bin ich dankbar.
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| CO2-feuerlöscher |
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Geschrieben von: holpie - 10.05.2016, 12:23 PM - Forum: Allgemeines
- Keine Antworten
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Hallo,
Co2-Löscher sind ja nicht mehr in die LE's einzurechnen. Ein Betriebsteil (erhöhte Brandgefährdung) war bisher nur mit CO2-Löscher ausgestattet. Ist es möglich dann die LE's nach der Grundausstattung zu berechnen und die CO2-Löscher zusätzlich in dem Betriebsteil zu belassen um der erhöhten Brandgefahr Rechnung zu tragen?
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| Ausführung nach alter MIndbauRL? |
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Geschrieben von: kleiner Planer - 20.04.2016, 08:51 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Antworten (3)
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Darf ich noch nach der alten MIndbauRL ausführen?
Es handelt sich um eine Industriehalle, die 2003 genehmigt und deren Genehmigung immer wieder verlängert wurde. Der Brandschutznachweis wurde auf der Basis der alten MIndBauRL erstellt! Darf diese Halle jetzt noch nach der alten MIndBauRL ausgeführt werden, oder ist die neue Richtlinie anzuwenden?
Betreff des Beitrags durch Forum-Admin an Inhalt angepasst. 20.04.2016
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| Leitungs- und Lüftungsanlagen in Trockenbauwänden mit F-Anforderungen |
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Geschrieben von: TauLsen - 02.03.2016, 12:21 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Wie werden Leitungsanlagen und Lüftungsanlagen (z.B. Strangentlüfter von WCs) beurteilt, die in Trockenbauwänden mit F-Klassifizierung geführt werden. Ich habe dazu weder in der LAR noch sonst wo irgendeine verbindliche Aussage dazu gefunden.
Die Durchführung von Leitungen durch Trockenbauwände ist zwar geregelt, aber nicht das Führen von Leitungsanlagen horizontal oder vertikal durch die Trockenbauwände.
Um die Frage ganz konkret auf den aktuellen fall zu beziehen:
1) Die Rückwand des WCs bildet sogleich die Wand des notwendigen Flurs als Trockenbauständerwand (Metallprofile, Mineralwolle, GKB-Platten)
In dieser Wand wird die Lüftungsleitung für das WC in der Wand nach oben bis aufs Flachdach geführt.
2) Zwischen zwei Hotelzimmern ist eine Trennwand, ebenfalls Trockenbau wie oben beschrieben, ausgeführt. In dieser Trennwand soll nun die gesamte Verkabelung für Licht, Schalter, Steckdosen und andere Teile horizontal "spazieren" geführt werden.
Bei einer Mauerwerkswand ist es klar geregelt: Die Wand darf eingeschlitzt werden bis zum erforderlichen Querschnitt der für die Feuerwiderstandsdauer erforderlich ist. Bei einer Trockenbauwand ist jedoch der Gesamtaufbau der Wand für die erforderliche F-Klasse ausschlaggebend. Wenn ich also Brandlasten in Form von Leitungsanlagen in die Trockenbauwand lege und diese sich entzünden entspricht die Wand nicht mehr den ursprünglichen Anforderungen. Oder kann die Leitungsführung in der Trockenbauwand ignoriert werden solange nur A-Materialien verwendet werden?
Kann mir das jemand beantworten oder zumindest ein Quellenverweis geben, wo etwas dazu steht?
Mfg
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| Kabelquerung notwendiger Flur unter schwierigen baulichen Voraussetzungen |
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Geschrieben von: LSchulz - 01.03.2016, 09:21 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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[SIZE=11px]Problembeschreibung:
In einem unserer Gebäude wird derzeit die IT-Infrastruktur teilweise erneuert. Das Gebäude[/SIZE] - [SIZE=11px]Hochhaus: 11 oberirdische Etagen + KG, Höhe 29,6 m[/SIZE]
- [SIZE=11px]Krankenhaus: Stationsbetrieb + Verwaltungsbereiche[/SIZE]
- [SIZE=11px]GK 5, Sonderbau[/SIZE]
- [SIZE=11px]Errichtet 1980[/SIZE]
- [SIZE=11px]Grundfläche ca. 1.600 m²[/SIZE]
[SIZE=11px]befindet sich größtenteils noch im Zustand der Errichtung.[/SIZE] [h=1][SIZE=11px]Die ausführende Fa. hat nun – berechtigterweise – Bedenken hinsichtlich von Flurquerungen im KG angemeldet. Dort verlaufen zwei parallele notwendige Flure, welche an drei
Stellen mit jeweils 6 LWL-Kabel + 2 Telefonkabel J-Y(St)Y Telefonleitung 20x2x0,8 gequert werden müssen. Die Kabelmenge und Größe ist also überschaubar (gesamter Durchmesser ca. 5cm). Die Decken in diesen Fluren sind belegt mit Leitungen und Lüftungsanlagen (nicht regelkonform), so dass an den entsprechenden Stellen der Platz für eine normgerechte Ausführung einer Flurquerung nicht vorhanden ist. Die Bestands-Unterhangdecke müsste dafür großflächig (Fläche Flurdecken ca. 350m²) rückgebaut und ertüchtigt werden.[/SIZE][/h] [SIZE=11px]Da das Gebäude keine Nutzungsperspektive besitzt – der Bau von Ersatzgebäuden und der Abriss wird schon seit Jahren angestrebt – werden nur die notwendigsten Investitionen in das Gebäude getätigt (IT-Infrastruktur notwendig für Patientendokumentation = Einnahmen). Die Erweiterung des Investitionsvolumens für die normenkonforme Ertüchtigung der Flurdecken im KG ist nicht zu erwarten.
Frage:
Gibt es (auch hinsichtlich der geringen Anzahl an Kabeln) andere Möglichkeiten die Abschottung der Kabel gegen den Flur zu realisieren? Ist die Verlegung in einem Metallrohr (Kernbohrung link + rechts, Metallrohr mit entsprechendem Schott, ggf. mit Brandschutzanstrich) denkbar? Alternativ außerhalb der Unterhangdecke oder Verlegung in Brandschutz-/ Blechkanal außerhalb der Unterhangdecke?
Vielen Dank![/SIZE]
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| Lagerhalle, Nachweis nach Abschnitt 7 IndBauRL |
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Geschrieben von: Ronny Dörner - 23.02.2016, 03:23 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (1)
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Hallo,
ich muss eine Lagerhalle (BGF ca. 2500 m²) nach Abschnitt 7 der IndBauRL nachweisen und habe eine Frage zum Umrechnungsfaktor c nach DIN 18230-1.
Hierbei müssen doch die Umfassungsbauteile in die Einflussgruppe I - III eingestuft werden.
In meinem Fall habe ich sowohl in der Außenwand als auch im Dach Sandwich-Paneelelement aus Stahl mit einer Kerndämmung aus Polyurethan-Hartschaum (d=100mm). Somit wäre m. E. die Einstufung für mehrschichtige Bauteile die Einflussgruppe III und damit ergibt sich ein Umrechnungsfaktor c = 0,25.
Wie verhält es sich nun aber mit dem Zusatz, wenn die dämmende Wirkung der Umfassungsbauteile bei Brandeinwirkung (Vollbrand) durch Zerstörung verloren geht, darf c = 0,15 angesetzt werden!?! Muss ich das dann diesen Wert ansetzen?
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| LAR: Kabel im notwendigen Flur |
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Geschrieben von: Brandw8 - 17.02.2016, 03:04 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung
- Antworten (2)
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Im notwendigen Flur soll eine Funkversorgung(Inhouse) eine Mobilfunkanbieters errichtet werden. Dient damit die Funkerei der Versorgung des Notwendigen Flures und dürfte somit das Kabel offen verlegt werden, oder ist das mehr ein Luxus und das Kabel müsste somit gekapselt werden?
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