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  Zählerplatz im Kellerflur
Geschrieben von: Brandw8 - 10.02.2016, 03:54 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (1)

Bestandsgeb. Gebäudeklasse 5: Im nicht notwendigen Flur des KG will ein Mobilfunkanbieter einen Zähler installieren. Der Flur ist vom Treppenraum mit einer Tür ohne Brandschutzanforderungen(einfache Holztür) abgetrennt. M.E. ist der Kellerflur, da ohne Raumabschluss jetzt dem Treppenraum zuzuschlagen. Damit müsste der Zählerplatz gemäß LAR mindestens fh verwahrt werden. Liege ich damit richtig, oder gilt hier Bestandsschutz???

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  Anfrage Wasserentnahmestelle
Geschrieben von: Guido Krause - 27.01.2016, 02:48 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Antworten (1)

~~Muss denn eine Wasserentnahmestelle immer nach DIN 14210 sein?
Es geht speziell um die Entnahme des Wassers aus dem Teich (Saugschacht) denn man kann ja auch dies mit Saugschläuchen realisieren. Die Feuerwehr ist damit einverstanden.

Betreff des Beitrags durch Forum-Admin angepasst, 10.02.2016

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  Rohrdurchführung F90 Wand
Geschrieben von: c.bittner@berner-iso.de - 18.01.2016, 02:37 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Keine Antworten

Rohrdurchführung F90 Wand
Ein Edelstahlrohr mit einem Außendurchmesser von 1000mm und einer Wandstärke von 4-5mm wird durch eine F90 Wand geführt. In der Rohrleitung wird Maschinenprozessabluft (60°C-80°C) abgeführt.

Wie kann der Brandschutz hergestellt werden?

Wird eine Brandschutzklappe benötigt?
Nach DIN 4102/4 Promateinhausung gesamte Leitung?

Gibt es noch andere Möglichkeiten???

Betreff des Beitrags durch Forum-Admin angepasst. 20.01.2016

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  Suche Definition Bekleidung im Sinne des Bauordnungsrechts
Geschrieben von: MrHeld - 14.01.2016, 09:50 PM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Keine Antworten

Hi,

gibt es eine offizielle Definiton des Begriffs "Bekleidung" im Sinne des Bauordnungsrechts? Und wenn ja, wo finde ich diese?

Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen und schöne Grüße!

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  Notwendiger Flur an Außenwand
Geschrieben von: TauLsen - 12.11.2015, 01:38 PM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe ein ganz allgemeine Frage zum notwendigen Flur.

Wenn ein notwendiger Flur an einer Außenwand liegt, welche Qualität muss diese Außenwand haben?
Wir befinden uns in RLP und das Gebäude ist in Gebäudeklasse 4 einzustufen, vor der Außenwand sind keine Brandlasten o.ä. vorhanden. Eine Wand des notwendigen Flures bildet den Abschluß zu Zimmern, die andere Seite bildet die Außenwand mit Fenstern.

Gemäß LBauO §28 Außenwände müssen die Außenwände lediglich aus nicht brennbaren Materialien gebaut werden.

Gemäß LBauO $35 Notwendige Flure und Gänge müssen die Flurwände mindestens F30-AB entsprechen.

Was gilt nun für die Flurwand als Außenwand und die Fenster die darin eingebaut sind?

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  Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe
Geschrieben von: gilamonster2000 - 01.10.2015, 12:54 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (3)

Die ASR A1.3 äußert sich relativ unkonkret zur Anbringhöhe der Sicherheitszeichen, diese seien "deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen".
Meine Frage nun: Gibt es ein anderes Regelwerk, das genauere Angaben macht (auch in der ISO 16069 bin ich nicht fündig geworden) oder einen Praxiswert, an den ich mich halten könnte.
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

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  GK 4- Anforderung an Bauteile, die über die Brandwand führen
Geschrieben von: JuJo - 01.10.2015, 10:52 AM - Forum: Vorschriften, Richtlinien und Normen - Keine Antworten

Ist es ausreichend, wenn Mittelpfetten, die über die Brandwand führen, analog der Ausbildung der Kragplatten im Dachbereich ausgebildet werden?

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  Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
Geschrieben von: Kerstin Schmidt - 07.09.2015, 04:14 PM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Hallo zusammen,
nach der ASR A2.2 sind Arbeitsstätten in Abhängigkeit von deren Grundfläche mit entsprechenden Löschmitteleinheiten auszustatten.
Welche Fläche ist hier anzusetzen (Bruttogrundfläche, Nettogrundfläche, Nutzfläche,...)??? Ich würde zur Bruttogrundfläche tendieren. Im konkreten Fall wäre dann aber die Fläche bei mehreren Geschoss gerade knapp über der Fläche nach der Tab.3 der ASR A2.2 und die erforderlichen LEs sehr viel höher. Hat man hier noch Spielraum oder sind die Grenzwerte sehr ernst zu nehmen ( z.B. Bei 510 m² noch 21LE statt 24)?
Würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Grüße Kerstin

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  Fluchtweg?
Geschrieben von: Wommel - 31.08.2015, 06:13 AM - Forum: Allgemeines - Antworten (1)

Ich habe eine Garage in einem Einfamilienhaus (in NRW) angemietet. Nun behauptet der Vermieter, das der Zugang von der Garage ins Haus unbedingt als Fluchtweg frei bleiben müsse. Diese Tür ist nicht als Fluchtweg deklariert!
Ich verstehe das dann so; sollte es dort im Haus einmal brennen, fliehen die Anwohner an der Hauseigangstür vorbei in den Keller um dann sich in die verschlossene Garage zu "retten", denn zum Garagentor, welches dann nach öffnen nach draussen führen würde,hat er ja keinen Schlüssel, diesen habe ich als Mieter.
Da ich die totale Kontrolle durch den Vermieter befürchte; warum weiß ich selber nicht, habe ich diese Türe blockiert.
Er kann diese maximal 10cm öffnen, das er das schon versucht hat, ohne mich darüber zu informieren, hat er mir schon gesagt. Das wäre ja dann schon Hausfriedendbruch!?
Nun meine Frage, darf sich mein Vermieter den Aufgang zum Haus, welcher aus der von mir gemieteten Garage beginnt, freihalten? Natürlich möchte er das nur so, das er in die Garage kommt, nicht ich in seine Wohnung.
Was würdet Ihr mir raten? Er droht mir mit Kündigung, falls ich seine Forderung nicht erfülle!
Danke für alle eventuellen Urteile, Ratschläge und Hinweise!

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  Gegenüberliegende F90-A Wände
Geschrieben von: ferromat - 07.08.2015, 09:36 AM - Forum: Bauprojekte und praktische Umsetzung - Antworten (2)

Bei einer Stahlhalle, welche direkt an einen Massivbau anschließt soll die in der Industriebaurichtlinie geschaffene Erleichterung nach 5.10.4 herangezogen werden.
Der Massivbau wird in F90-A ertüchtigt durch zumauern sämtlicher Öffnungen.
Da die Stahlhalle <1800m² Grundfläche hat, und über genügend Rauch-und Wärmeabzug verfügt, ist die Einstufung für die Feuerwiderstandsdauer in F0 korrekt gewählt.
Die an der Stahlkonstruktion und zum Massivbau hin geplante F90 Wand wird als Porenbetonwand d=25cm ausgeführt und hat einen Abstand zum Massivbau von ca, 30cm, und zusätzlich noch 50cm über das Dach geführt.
Gemäß Brandschutzatlas 5.8.4-1 kann die an der F90 Wand anliegende Stahlkonstruktion auch in F0 ausgeführt werden.
Da die Stahlkonstruktion für sich stehen bleibt und auch der Massivbau für sich steht scheint der Planer hier alles richtig gemacht zu haben.
Jetzt kommen aber Einwände, dass die Stahlkonstruktion welche die F90 Wand trägt auch in der Feuerwiderstandsdauer F90 auszuführen sei. (DIN 4102)
Gelten in einem solchen Fall die Festlegungen der InduBauriLi oder die DIN 4102?

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